Sehr geehrter Herr XXX,
im Rahmen einer Downtime ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Spielteilnahme weiterhin möglich, dies kann jedoch nur Ihr Anbieter sicherstellen.
Die GGL ist für Entschädigungen nicht zuständig. Ich bedaure, Ihnen in der Sache keine positive Nachricht zukommen lassen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
SB Zentraldateien
32.21
E-Mail: [email protected]
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (AöR)
Hansering 15 | 06108 Halle (Saale)
Internet: www.gluecksspiel-behoerde.de
R****x
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Plauderecke
#581
31. Jul. 2025 um 10:17 Uhr










