Post von der Polizei illegales Glücksspiel bitte um Rat

Tinalein2024 Thema erstellt am 09.02.2026 Seite 2 von 5 Beiträge: 72 Ansichten: 4.703
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#16
10. Feb. 2026 um 16:50 Uhr
Tinalein2024 schrieb:

Ok vielen Dank . Ich hätte das jetzt wirklich alles wahrheitsgemäß ausgefüllt ! Das die Polizei es drehen wird kam mir nicht in den Sinn :/ 

Die Polizei ist bei solchen Angelegenheiten nicht dein Freund und Helfer, sondern sammelt nur mögliche Beweise. Nur weil du es gut meinst, heißt es nicht dass es auch als gut angesehen wird. Angaben zu verweigern, ist dein Recht und darf nicht angelastet werden.

Sinn und Zweck ist es aktuell nur Beweise zu sammeln und den Prozess zu beschleunigen mehr nicht, gut gemeint ist hierbei völlig falsch, gleiche bei einer Vorladung der Polizei vor Ort, du meinst es gut, weil man es so eingetrichtert bekommt "Freund und Helfer - schlechtes Gewissen und klarstellen" hat hierbei aber keinen Vorrang und hilft dir auch nicht, sondern kann wenn es doof läuft angelastet werden.

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#17
10. Feb. 2026 um 17:40 Uhr
Tinalein2024 schrieb:

Hallo , ja ich hab da leider gewonnen ! Es waren 6000€ und ich hab es auf mein Konto auszahlen lassen .... schön blöd ! Das war 2023 . Ach herrje dann kommt da ganz bestimmt was von der Staatsanwaltschaft !!! Wie soll ich das denn alles zurück bezahlen ? Wollen die das aufeinmal ? Kann man dafür eine Freiheitsstrafe bekommen ? 

Bei mir waren es 4 Auszahlungen. Ca. 2400 €. Bis jetzt ist alles ruhig. Glaube nicht, das du dafür eine Freiheitsstrafe bekommst. Die wollen damit wahrscheinlich nur Druck ausüben. Und wenn du das zum ersten Mal gemacht hast hoffe ich mal, das du mit einer Verwarnung davon kommst. So ist es zumindestens sehr vielen gegangen. 

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#18
10. Feb. 2026 um 21:33 Uhr
Gamer schrieb:

Bei mir waren es 4 Auszahlungen. Ca. 2400 €. Bis jetzt ist alles ruhig. Glaube nicht, das du dafür eine Freiheitsstrafe bekommst. Die wollen damit wahrscheinlich nur Druck ausüben. Und wenn du das zum ersten Mal gemacht hast hoffe ich mal, das du mit einer Verwarnung davon kommst. So ist es zumindestens sehr vielen gegangen. 

Was heißt zum ersten Mal ? Ich hab öfters mal wo gespielt ( aber schon fast 1 Jahr her ) und in dem Zeitraum der benannt wurde hatte ich echt ne tiefphase :( wahrscheinlich wird meine Bank das gemeldet haben oder ? Aber das Geld einzahlen lassen sie ohne Probleme :/ !!! Wann hast du denn Post bekommen ? Kam bei dir auch erst ein Fragebogen von der Polizei ? Ach man mich lässt das garnicht los ! Das hätte mal vor Jahren schon kommen sollen . Ich bin bei OASIS komplett gesperrt weil es so schlimm war und dann hab ich halt da gespielt .... einfach bescheuert ! 

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#19
10. Feb. 2026 um 21:35 Uhr
btssultan schrieb:

Die Polizei ist bei solchen Angelegenheiten nicht dein Freund und Helfer, sondern sammelt nur mögliche Beweise. Nur weil du es gut meinst, heißt es nicht dass es auch als gut angesehen wird. Angaben zu verweigern, ist dein Recht und darf nicht angelastet werden.

Sinn und Zweck ist es aktuell nur Beweise zu sammeln und den Prozess zu beschleunigen mehr nicht, gut gemeint ist hierbei völlig falsch, gleiche bei einer Vorladung der Polizei vor Ort, du meinst es gut, weil man es so eingetrichtert bekommt "Freund und Helfer - schlechtes Gewissen und klarstellen" hat hierbei aber keinen Vorrang und hilft dir auch nicht, sondern kann wenn es doof läuft angelastet werden.

Ja hab ich jetzt auch schon oft gelesen , sehr schade das es so ist ! Ich hatte so eine Angst als ich den Brief geöffnet hab ! Wenn ich da nicht drauf reagiere ( also komplett gar nichts da schreiben ? Einfach beiseite legen ? ) Können die dann auch noch eine Vorladung schicken ? Ich hab ja dann nicht reagiert . Und wenn ich da dann auch nicht reagiere kommt was vom Staatsanwalt oder wie ? 

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#20
10. Feb. 2026 um 22:04 Uhr
Harald_B schrieb:

nicht darauf reagieren, auch nicht telefonisch termin absagen oder so. anwaltskosten kannst dir auch sparen.

nach einigen wochen wirst du post von der staatsanwaltschaft erhalten und das verfahren wird eingestellt.

Hattest du das Problem auch schon ? Es trifft voll viele habe ich jetzt gelesen . 

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#21
10. Feb. 2026 um 22:19 Uhr
Tinalein2024 schrieb:

Ja hab ich jetzt auch schon oft gelesen , sehr schade das es so ist ! Ich hatte so eine Angst als ich den Brief geöffnet hab ! Wenn ich da nicht drauf reagiere ( also komplett gar nichts da schreiben ? Einfach beiseite legen ? ) Können die dann auch noch eine Vorladung schicken ? Ich hab ja dann nicht reagiert . Und wenn ich da dann auch nicht reagiere kommt was vom Staatsanwalt oder wie ? 

Brauchst auf nichts von der Polizei reagieren, kann nichts passieren, auch nicht bei einer Vorladung der Polizei, wegen Gespräch vor Ort.

Nur und wirklich nur reagieren, wenn ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen sollte, da steht dann drin, ob eingestellt oder vor Ort dann eine mündliche Anhörung erfolgt, da muss man auch nicht selbst hin, sondern kann sich per Anwalt vertreten lassen.

Ich persönlich, bin bis heute zu Vorladungen immer ohne Anwalt hin und hatte immer Erfolg und mir so Geld gespart, hatte aber nichts mit Glückspiel zu tun. Ist auch nicht jedem zu raten, da man sich intensiv darauf vorbereiten sollte und ungemein aufpassen muss, was man dann sagt.

Wie gesagt, mach dir erst einmal keinen Kopf, so lange kein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt, kann noch Monate dauern, passiert so oder so nichts.

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#22
10. Feb. 2026 um 23:14 Uhr
Tinalein2024 schrieb:

Ja hab ich jetzt auch schon oft gelesen , sehr schade das es so ist ! Ich hatte so eine Angst als ich den Brief geöffnet hab ! Wenn ich da nicht drauf reagiere ( also komplett gar nichts da schreiben ? Einfach beiseite legen ? ) Können die dann auch noch eine Vorladung schicken ? Ich hab ja dann nicht reagiert . Und wenn ich da dann auch nicht reagiere kommt was vom Staatsanwalt oder wie ? 

Du kannst einfach irgendwo im Fragebogen ankreuzen oder antworten das du dich nicht dazu äußern willst und fertig. 

Irgendwann bekommst du von der Staatsanwaltschaft dann hoffentlich einen Bescheid mit Einstellung des Verfahrens.

Falls doch ein Strafbefehl oder eine Einziehung von Wertersatz reinflattern sollte, kannst du dir rechtlichen Beistand suchen. Dann kann ich dir auch eine Kanzlei empfehlen, die mir geholfen hat und schlussendlich vor Gericht der Staatsanwaltschaft nicht den Hauch einer Chance gelassen hat ihre dummen Forderungen durchzusetzen.

Aber erstmal durchatmen, abwarten und locker bleiben. Außerdem in Zukunft daran denken das alle Banken heutzutage zum Stasi-Apparat dieser DDR 2.0 gehören 😉

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#23
10. Feb. 2026 um 23:18 Uhr
mtorero schrieb:

Du kannst einfach irgendwo im Fragebogen ankreuzen oder antworten das du dich nicht dazu äußern willst und fertig. 

Irgendwann bekommst du von der Staatsanwaltschaft dann hoffentlich einen Bescheid mit Einstellung des Verfahrens.

Falls doch ein Strafbefehl oder eine Einziehung von Wertersatz reinflattern sollte, kannst du dir rechtlichen Beistand suchen. Dann kann ich dir auch eine Kanzlei empfehlen, die mir geholfen hat und schlussendlich vor Gericht der Staatsanwaltschaft nicht den Hauch einer Chance gelassen hat ihre dummen Forderungen durchzusetzen.

Aber erstmal durchatmen, abwarten und locker bleiben. Außerdem in Zukunft daran denken das alle Banken heutzutage zum Stasi-Apparat dieser DDR 2.0 gehören 😉

Oh ok , danke ! Also muss ich das Formular trotzdem ausfüllen und zur Polizei zurück schicken ja ? Sorry für die blöde Frage ! Ich hätte es jetzt einfach auf gut Deutsch " in den Müll " geschmissen .

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#24
10. Feb. 2026 um 23:21 Uhr
btssultan schrieb:

Brauchst auf nichts von der Polizei reagieren, kann nichts passieren, auch nicht bei einer Vorladung der Polizei, wegen Gespräch vor Ort.

Nur und wirklich nur reagieren, wenn ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen sollte, da steht dann drin, ob eingestellt oder vor Ort dann eine mündliche Anhörung erfolgt, da muss man auch nicht selbst hin, sondern kann sich per Anwalt vertreten lassen.

Ich persönlich, bin bis heute zu Vorladungen immer ohne Anwalt hin und hatte immer Erfolg und mir so Geld gespart, hatte aber nichts mit Glückspiel zu tun. Ist auch nicht jedem zu raten, da man sich intensiv darauf vorbereiten sollte und ungemein aufpassen muss, was man dann sagt.

Wie gesagt, mach dir erst einmal keinen Kopf, so lange kein Brief von der Staatsanwaltschaft kommt, kann noch Monate dauern, passiert so oder so nichts.

Ok . Naja falls es soweit kommen sollte muss ich mir einen Anwalt suchen , das würde ich niemals allein schaffen ( da kipp ich schon um wenn ich nur dran denke ! ) und den Fragebogen der Polizei zurück schicken das ich die Aussage verweigere oder muss ich das auch nicht machen ? Nicht das die noch mehr angefressen sind , wenn die ihren Bogen nicht zurück bekommen ? 🫨

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#26
10. Feb. 2026 um 23:25 Uhr
Tinalein2024 schrieb:

Ok . Naja falls es soweit kommen sollte muss ich mir einen Anwalt suchen , das würde ich niemals allein schaffen ( da kipp ich schon um wenn ich nur dran denke ! ) und den Fragebogen der Polizei zurück schicken das ich die Aussage verweigere oder muss ich das auch nicht machen ? Nicht das die noch mehr angefressen sind , wenn die ihren Bogen nicht zurück bekommen ? 🫨

  • Pflicht: Sie sind nur verpflichtet, Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum/-ort, Anschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit) zu korrigieren oder zu vervollständigen.
  • Freiwillig: Angaben zum Tatvorwurf selbst sind freiwillig.
  • Schweigen ist Ihr Recht: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, ohne dass Ihnen dies negativ ausgelegt werden darf. 
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#27
11. Feb. 2026 um 05:42 Uhr

irgendwann, wenn die wieder luft haben fangen die auch an dieses pferd zu reiten

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#28
11. Feb. 2026 um 05:42 Uhr
btssultan schrieb:
  • Pflicht: Sie sind nur verpflichtet, Ihre persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum/-ort, Anschrift, Beruf, Staatsangehörigkeit) zu korrigieren oder zu vervollständigen.
  • Freiwillig: Angaben zum Tatvorwurf selbst sind freiwillig.
  • Schweigen ist Ihr Recht: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern, ohne dass Ihnen dies negativ ausgelegt werden darf. 

Oh ok . Gut dann fülle ich das so aus und schicke es zurück ! Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten . Sobald sich was weiteres tut , melde ich mich wieder . Danke ! 

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#29
11. Feb. 2026 um 10:16 Uhr
Gamer schrieb:

Bei mir waren es 4 Auszahlungen. Ca. 2400 €. Bis jetzt ist alles ruhig. Glaube nicht, das du dafür eine Freiheitsstrafe bekommst. Die wollen damit wahrscheinlich nur Druck ausüben. Und wenn du das zum ersten Mal gemacht hast hoffe ich mal, das du mit einer Verwarnung davon kommst. So ist es zumindestens sehr vielen gegangen. 

Hat irgendjemand eine grobe Orientierung, ab welcher Höhe Banken üblicherweise solche Eingänge melden?

Der Sparkasse würde ich z.B. zutrauen, dass sie auch schon deutlich kleinere Einzahlungen meldet.

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#30
11. Feb. 2026 um 10:19 Uhr
Achters schrieb:

Hat irgendjemand eine grobe Orientierung, ab welcher Höhe Banken üblicherweise solche Eingänge melden?

Der Sparkasse würde ich z.B. zutrauen, dass sie auch schon deutlich kleinere Einzahlungen meldet.

Es gibt keine Mindestgrenze für Geldwäsche. Geldwäsche bleibt Geldwäsche. Die Höhe ist lediglich für das Strafmaß entscheidend. Die Systeme der Banken reagieren vermutlich auf bestimmte Überweiser. Die Banken und Behörden wissen, welche Firmen/Dienstleister Gelder aus illegalem Glücksspiel überwiesen.

Bei sehr hohen Summen wird die Bank aber vermutlich wegen einer zweiten Sache hellhörig.... Person XY verdient beispielsweise 2500 Euro netto. Plötzlich kommen 25.000 Euro von einem Zahlungsdienstleister aus Zypern oder Malta.... Da würde ich auch mal genau hinschauen.....

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#31
11. Feb. 2026 um 10:25 Uhr
Achters schrieb:

Hat irgendjemand eine grobe Orientierung, ab welcher Höhe Banken üblicherweise solche Eingänge melden?

Der Sparkasse würde ich z.B. zutrauen, dass sie auch schon deutlich kleinere Einzahlungen meldet.

Habe schon alles gelesen. Von 50 €, wo Konto direkt gesperrt wurde, bis mehrere Auszahlungen über tausen Euro wo nichts passiert ist. Vielleicht sitzt irgendwo jemand, der würfelt, ob einer angezeigt wird oder nicht.

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