Tinalein2024 schrieb:
Ok vielen Dank . Ich hätte das jetzt wirklich alles wahrheitsgemäß ausgefüllt ! Das die Polizei es drehen wird kam mir nicht in den Sinn :/
Die Polizei ist bei solchen Angelegenheiten nicht dein Freund und Helfer, sondern sammelt nur mögliche Beweise. Nur weil du es gut meinst, heißt es nicht dass es auch als gut angesehen wird. Angaben zu verweigern, ist dein Recht und darf nicht angelastet werden.
Sinn und Zweck ist es aktuell nur Beweise zu sammeln und den Prozess zu beschleunigen mehr nicht, gut gemeint ist hierbei völlig falsch, gleiche bei einer Vorladung der Polizei vor Ort, du meinst es gut, weil man es so eingetrichtert bekommt "Freund und Helfer - schlechtes Gewissen und klarstellen" hat hierbei aber keinen Vorrang und hilft dir auch nicht, sondern kann wenn es doof läuft angelastet werden.







