Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche

Henna55 Thema erstellt am 18.09.2026 Beiträge: 6 Ansichten: 329
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H
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Forenbeiträge: 1
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Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche
#1
Gestern um 14:40 Uhr

Hallo in Runde hier , 

ich bin neu hier und kenne die Seite schon seit längerer Zeit. Aber ich muss jetzt  mal meine Erfahrungen teilen die ich in den letzten Monate gemacht habe.

Ich spiele seit Mitte 2024 nicht mehr, Kinder bekommen etc. Es reichte dann einfach. Davor habe ich Summen im 6 stelligen Bereich über die Jahre verzockt , aber auch große Summen gewonnen. Einzahlungen über Kreditkarten , Auszahlungen meist über Wallets wie Mifinity und Jeton und dachte ich fahre damit sicher.

Vor ca 3 Monaten kam ein Brief von der Polizei zur Vorladung wegen illegalen Glücksspiels und Verdacht auf Geldwäsche.

Gab dann 2 Optionen. Entweder aussitzen und warten bis die Staatsanwaltschaft sich meldet , dann entweder Vorladung oder Einstellung. Oder Anwalt nehmen. Ich habe einen Anwalt genommen , da die Beträge doch ziemlich hoch waren.

Anwalt Akteneinsicht gefordert und auch bekommen. Anwalt sich dann wieder gemeldet und gezeigt wie alles Zustande kam. Von den Wallets immer 3 stellige Beträge aufs Girokonto überwiesen. Bei N26 ging dann der Verdacht auf Geldwäsche etc ein , und N26 hat das dann der BaFin und allen anderen Banken bei denen ich ein Konto habe gemeldet. 4 Konten , 3 wurden innerhalb einer Woche gesperrt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zum Schluss über 100 Seiten mit allen Geldbewegungen , und was mich am meisten gewundert hat , selbst alle Transaktionen von den Wallets und Bargeldabhebungen von der Jeton Card wann , wo , wieviel.

Im Endeffekthar der Anwalt nen schreiben aufgesetzt für die Staatsanwaltschaft , nicht vorbestraft, Job etc...  und die Anklage wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Anwaltskosten um die 800 Euro. 

Zusammengefasst , selsbt nach Jahren können die sich melden und die wissen alles , selbst jede Transaktion von der Kreditkarte konnte einem Casino zugeordnet werden und auf die Wallets hat die BaFin genauso Zugriff wie auf allen Konten etc.

Einsteiger
Forenbeiträge: 139
Mitglied seit: 25.07.2026
Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche
#2
Gestern um 17:11 Uhr

Allein wegen solcher Geschichten hätte ich schon keine Lust bei illegalen bzw. unseriösen Buden ein- und auszuzahlen... Die können dich auch in x Jahren noch belangen wenn du glaubst du hättest alles gut verschleiert...

Danke fürs Teilen deiner Story.

S
Besucher
Forenbeiträge: 13
Mitglied seit: 25.10.2025
Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche
#3
Gestern um 17:34 Uhr

Ich finde es auch sehr mutig in Casinos ohne deutsche Zulassung zu spielen. Klar wenn man das so liest sind die Gewinne sicher höher aber dann muss man auch die Konsequenzen tragen. Ich bleibe dabei und spiele nur bei zugelassenen Buden. Dein Beitrag ist sehr wertvoll vielleicht sensibilisiert das den einen oder anderen. 

D
Stamm-User
Forenbeiträge: 507
Mitglied seit: 10.06.2025
Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche
#4
Gestern um 17:36 Uhr

Man kann viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Es gibt Glücksspieler, die können tatsächlich kriminell sein und Geldwäsche betreiben. Machen dann hier einen auf unschuldig. Ihr werdet schon bewacht, wenn ihr ein Smartphone benutzt. Wenn die Transaktionen nicht so extrem sind, kann man auch in Ruhe gelassen werden

S
Einsteiger
Forenbeiträge: 47
Mitglied seit: 08.03.2026
Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche
#5
Gestern um 20:04 Uhr

Geldwäsche betreiben auch die Banken. 

Bsp. 

Firma ist insolvent braucht Kredit um Löhne zu zahlen. Holt sich bei der Bank einen Kredit. Bank nimmt Geld aus dem Nichts. Überweist das Geld dann an die Insolvenz Firma. 

Firma überweist das Geld an Mitarbeiter als Lohn. Mitarbeiter geben es aus. In dem Moment ist das Geld gewaschen. 

Plus Rückeförderung als Zinsen also Geld welches nicht existiert. 

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Forenbeiträge: 1221
Mitglied seit: 10.06.2025
Vorladung wegen illegalen Glücksspiel und Verdacht auf Geldwäsche
#6
Gestern um 21:22 Uhr

Ein paar Punkte an der Story sind durchaus plausibel, aber bei den Behörden und deren Zuständigkeiten wird einiges durcheinandergebracht.

Eine Bank wie N26 muss bei einem entsprechenden Geldwäscheverdacht grundsätzlich eine Verdachtsmeldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) abgeben. Die FIU ist beim Zoll angesiedelt und wertet solche Verdachtsmeldungen aus. Wenn sich daraus ein strafrechtlich relevanter Verdacht ergibt, kann der Vorgang an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Genau diesen Ablauf beschreibt auch die BaFin selbst.

Die BaFin ist dagegen nicht die Ermittlungsbehörde für den einzelnen Kunden. Ihre Aufgabe ist vor allem die Aufsicht über bestimmte Unternehmen des Finanzsektors und deren Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten. Sie bekommt nicht einfach automatisch sämtliche Kontobewegungen eines Bürgers angezeigt und hat auch keinen allgemeinen „Zugriff auf alle Wallets“.

Wenn tatsächlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft, sind vielmehr Staatsanwaltschaft und Polizei entscheidend. Die Staatsanwaltschaft leitet bzw. verantwortet das Ermittlungsverfahren und kann Ermittlungen selbst durchführen oder durch die Polizei durchführen lassen. Die Polizei hat im Ermittlungsverfahren ebenfalls weitreichende Ermittlungsbefugnisse.

Deshalb ist es durchaus möglich, dass in einer Ermittlungsakte sehr viele Zahlungsdaten auftauchen, auch Daten von Zahlungsdienstleistern oder Wallet-Anbietern. Das bedeutet aber nicht, dass die BaFin diese Daten vorher einfach „hatte“. Solche Informationen können im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bei den jeweiligen Stellen angefordert bzw. ermittelt worden sein.

Kurz illegales Glückspiel nach aktueller Lage ist immer ein Risiko.

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