btssultan schrieb:
Kurz gesagt: Ein wirksamer Vertrag ist ausschließlich über die Einzahlung von 500 € zustande gekommen, nicht jedoch über die weiteren 500 €, die infolge eines Systemfehlers ohne deine Zustimmung abgebucht wurden. Für diese zweite Buchung fehlt es an einer rechtlichen Grundlage sowie an einer wirksamen Einwilligung.
Nach den Grundsätzen des Bürgerliches Gesetzbuch (insbesondere §§ 675u, 812 BGB) handelt es sich hierbei um eine nicht autorisierte Zahlung bzw. eine ungerechtfertigte Bereicherung. Der Anbieter ist daher verpflichtet, den zu viel abgebuchten Betrag unverzüglich und vollständig zurückzuerstatten.
Eine Verpflichtung, diesen Betrag zuvor umzusetzen, besteht nicht. Eine solche Forderung wäre rechtlich unzulässig, da für den zusätzlich abgebuchten Betrag weder ein wirksamer Spielvertrag noch eine entsprechende vertragliche Grundlage besteht.
Auch der häufig angeführte Verweis auf Geldwäsche greift hier nicht: Die entsprechenden Vorgaben ergeben sich aus dem Geldwäschegesetz und verpflichten Anbieter zu Prüf- und Überwachungsmaßnahmen – nicht jedoch dazu, Kunden zur Teilnahme am Glücksspiel zu zwingen. Eine pauschale „Umsatzpflicht“ lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist zudem nicht für den Zahlungsverkehr selbst zuständig, sondern überwacht lediglich, ob Anbieter die gesetzlichen Vorgaben (u. a. Spielerschutz und Geldwäscheprävention) einhalten. Eine Grundlage dafür, nicht autorisierte Abbuchungen nur nach vorherigem Umsatz freizugeben, ergibt sich daraus gerade nicht.
Im Gesetzt bzw. in der Glücksspielvertrag findet man kein Hinweis, dass man die EInzahlung umsetzen muss, aber dafür in den AGBs. Hab dann weiter geschaut und bei solchen Fällen man hätte an sich ein Anrecht auf Rückerstattung, aber wie will man beweisen, dass es ein Bug war, wenn a) man den Vorgang nicht gefilmt hat und b) wenn man mittels Dienstleistern einzahlt, die keine Bestätigung benötigen - wie z. B. eine TAN. Daher kann ein Anbieter hier nicht zu 100% ausgehen, dass es sich wirklich um ein Bug oder um einen technischer Fehler handelt. Per Bank bzw. Online-Banking kann man ja easy sowas nachweisen bzw. würde gar nicht erst eintreten, da dafür 2 verschiedene Freigaben (TAN) nötig wären.



