Autor
Veröffentlicht am
10. Aug 2024
von David
Es gibt Neuigkeiten im Krimi um Bet3000. Nachdem der maltesische Anbieter bzw. die IBA Entertainment Ltd., die hinter der Marke Bet3000 steht, plötzlich und unter mysteriösen Umständen von der Whitelist der GGL verschwunden ist, wurde vor einigen Tagen die Begründung dafür bekannt. Eine zum Zeitpunkt des Streichens von der Whitelist längst behobene Störung bei der Anbindung an LUGAS, ein Überwachungssystem der GGL. Über 200 stationäre Wettbüros und deren selbstständige Partner standen somit kurz vor dem Aus.
Über 1.000 Arbeitsplätze wackelten. Die Rechtsvertretung der IBA Entertainment Ltd. warf der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder daraufhin Willkür vor, vor allem, weil nicht, wie im Gesetz vorgesehen, eine Abmahnung, sondern ein direkter Lizenzentzug folgte. Deshalb reichte die IBA Entertainment Ltd. eine Klage ein und stellte aufgrund der Dringlichkeit einen Eilantrag. Bei diesem erzielte der maltesische Anbieter jetzt zumindest einen Teilerfolg.
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Das stationäre Angebot von Bet3000 befindet sich wieder auf der Whitelist
Nachdem der Eilantrag vom Gericht Magdeburg bewilligt wurde, befindet sich das stationäre Angebot von Bet3000 seit dem 06.08. wieder auf der Whitelist. Allerdings eindeutig mit dem Vermerk, dass das nur für terrestrische Spielhallen gilt. Auf der Website findet sich nach wie vor nur ein Hinweis, laut dem das Angebot von Bet3000 bald wieder zurück sein werde. Neu ist allerdings, dass sich neben dem Hinweis ein Link zu einer Pressemeldung der IBA Entertainment Ltd. befindet, in der über die aktuelle Problematik mit der GGL aufgeklärt wird.
Allerdings zeigt sich ein juristischer Sprecher des maltesischen Anbieters durchaus zufrieden mit der aktuellen Entwicklung. So erklärte er, die Öffnung der Wettbüros sei „ein großer Zwischenerfolg“. Das Eilverfahren, das der Wettanbieter gegen den Lizenzentzug beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg angestrengt hat, ist also zu einem ersten Erfolg gekommen.
„Das OVG hat der IBA Entertainment vorläufigen Rechtschutz durch eine sogenannte Zwischenverfügung (Az 3 O 123/24) dahin gehend gewährt, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerruf in Bezug auf das stationäre Angebot wiederhergestellt wurde“, erklärte der juristische Sprecher diesbezüglich.
Anbieter bemüht sich auch um die gerichtliche Öffnung der Website
Durch die Öffnung der stationären Wettbüros scheint erst einmal ein großer Teil der bedrohten 1.000 Arbeitsplätze gesichert zu sein. Gänzlich zufrieden ist man bei der IBA Entertainment Ltd. aber offenbar noch nicht. daher wird im weiteren Gerichtsverfahren auch eine erneute Lizenzierung des Online-Angebots angestrengt.
„Das Gericht hat bisher nur eine vorläufige Abwägung vorgenommen, in der Sache noch nicht entschieden. Daher ist auch ein Gesamterfolg im Eilverfahren weiterhin möglich. Offenbar geht das OVG zutreffend auch davon aus, dass die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten teilbar ist.“, erklärt der juristische Sprecher des maltesischen Anbieters dazu.
Ob und wann es jedoch zur Öffnung des Online-Angebots und damit der Website von Bet3000 kommt, ist derzeit noch unklar, ebenso wie die GGL auf diesen Teilerfolg reagieren wird. Im schlimmsten Fall kann es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommen, was wohl vor allem den Anbieter einem großen finanziellen Schaden aussetzen würde. Eine außergerichtliche Einigung wäre in dem Fall wohl deutlich günstiger für alle Seiten. Der Fall um Bet3000 bleibt also weiterhin spannend und wir von GambleBase bleiben für euch an der Sache dran.