Glücksspielbehörde ermittelt gegen WM-Sponsor ADI Predictstreet

Die deutsche Glücksspielbehörde GGL hat ein offizielles Prüfverfahren gegen FIFA-WM-Sponsor ADI Predictstreet eingeleitet. Der Vorwurf: Das Unternehmen wirbt massiv bei der WM 2026 – auf Stadionbanden, bei Pressekonferenzen und sogar in einem Kika-Livestream für Kinder – ohne eine gültige deutsche Glücksspiellizenz zu besitzen. Zuerst berichtete das RND über das laufende Verfahren.

In Deutschland dürfen gemäß § 6e GlüStV 2021 ausschließlich Anbieter werben, die auf der amtlichen GGL-Whitelist stehen. Lizenzen aus Gibraltar, Malta oder anderen Jurisdiktionen reichen dafür nicht aus – ADI Predictstreet ist dort nicht gelistet.

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Was ist ADI Predictstreet überhaupt?

Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als „Prediction Market“ – eine Art Wettbörse, bei der Nutzer auf nahezu jedes messbare Ereignis handeln können: Sportergebnisse, Wahlen, Wirtschaftsdaten. Formal ist es als Predict Street Limited in Gibraltar registriert (Gambling Commission Licence 167) und dem Firmenumfeld der Herrscherfamilie von Abu Dhabi zuzurechnen.

Die Ironie dabei: In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist Glücksspiel strikt verboten. Das Umfeld desselben Herrscherhauses vermarktet nun aggressiv eine Wettplattform als FIFA-WM-Sponsor in Europa.

Unsere Empfehlung: Spielt ausschließlich bei Anbietern, die auf der GGL-Whitelist stehen. Nur dort greifen die deutschen Schutzstandards – Einzahlungslimits, OASIS-Sperrsystem und verifizierter Jugendschutz.

Fragwürdiger FIFA-Deal von Beginn an

Das Sponsoring-Paket mit der FIFA soll einem Bericht des norwegischen Investigativportals Josimar zufolge 150 Millionen US-Dollar umfassen – abgeschlossen zu einem Zeitpunkt, als ADI Predictstreet gerade einmal zwei Wochen alt war und noch keine marktreife Produktplattform hatte. FIFA-Präsident Gianni Infantino hatte die „mehrjährige Partnerschaft“ im Frühjahr 2026 persönlich vorgestellt. Die FIFA reagierte auf Presseanfragen dazu bislang nicht.

Prüfverfahren läuft noch

Wichtig: Ein Prüfverfahren ist noch keine rechtskräftige Entscheidung. Die GGL kann im weiteren Verlauf Verwaltungsmaßnahmen einleiten – bis hin zu einer Untersagungsverfügung, die TV-Sendern das Zeigen der ADI-Werbung in deutschen Übertragungen verbieten könnte. Wie die Behörde entscheidet und wann, ist derzeit offen.

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