Autor
Überarbeitet am
27. Jul 2024
von David
Im Gegensatz zu vielen Klagen von Spielern, in denen es oft um 5- oder 6-stellige Summen geht, dreht sich der aktuelle Fall “nur” um 3.700 €. Diese Verluste kamen in den Jahren 2013-2018 zustande. Gespielt wurde beim bekannten Anbieter Tipico, der nun auch die beklagte Partei darstellt. Zu der Zeit war das Sportwettenangebot aber nicht klar reguliert. Damals galt ein sogenannter Experimentierzeitraum.
Der Hintergrund lag darin, dass das Bundesverfassungsgericht das damalige staatliche Sportwettenmonopol im Jahre 2006 gekippt hatte, da es nicht mit dem Grundsatz der Berufsfreiheit vereinbar war. Daraufhin wurde 6 Jahre später ein neuer Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Dieser verbot das Online-Glücksspiel grundsätzlich, aber für Wettanbieter wurde eine Ausnahme vereinbart. Die sogenannte Experimentierklausel. Spotwetten durften von einzelnen Bundesländern erlaubt werden, sofern der Anbieter eine entsprechende Lizenz besitzt.
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EuGH urteilte: ausländische Wettanbieter dürfen nicht benachteiligt werden
Die Regelung zog mehrere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach sich. Dessen Urteil fiel aber eindeutig aus. Ausländische Anbieter dürften nicht benachteiligt werden, solange es im eigenen Land keine legale Möglichkeit einer Konzession gäbe. Diese gab es aber bis zum neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht.
Erst seit dieser in Kraft getreten ist, haben ausländische Sportwettenanbieter die Möglichkeit, sich eine deutsche Lizenz zu beschaffen. Bis dahin wurden Sportwettenanbieter vom Regierungspräsidium Darmstadt geduldet, aber nicht ausdrücklich genehmigt.
Der Kläger hält den Vertrag mit Tipico für unwirksam
Tipico, mit Sitz in Malta, hatte formell eine Konzession in Deutschland beantragt, diese jedoch nicht erhalten. Ein langwieriger Rechtsstreit dauerte viele Jahre, bis Tipico schließlich erst 2020, kurz vor Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags von 2021, eine Konzession in Deutschland erhielt. Bis dahin verfügte Tipico lediglich über eine maltesische Genehmigung.
Der Kläger argumentiert, dass der Vertrag mit Tipico unwirksam sei, da er gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 verstoße. Zudem betont er den Schutz der Spieler und ihres Vermögens. Tipico hingegen behauptet, dass ihr Angebot stets legal war und dass es die Schuld der deutschen Behörden sei, da sie jahrelang keine Konzession erhalten hätten. Sie argumentieren, dass das unzureichend geregelte deutsche Konzessionsverfahren nicht diskriminierungsfrei gewesen sei und gegen EU-Recht verstoße.
Viele Kläger warten auf eine endgültige Entscheidung
Der Wettbewerbssenat des BGH stellte klar, dass alte Verträge grundsätzlich nichtig seien, wenn der Anbieter zum fraglichen Zeitpunkt keine deutsche Konzession hatte. In diesem Fall hätte Tipico eine Leistung, nämlich die Geldzahlung des Tippers, “ohne rechtlichen Grund” erlangt und müsste diese zurückerstatten, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen ist. Die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU, auf die sich die Anbieter meist berufen, lassen die deutschen Gerichte in der Regel nicht gelten. So urteilte nun auch der BGH.
Fälle wie die aktuelle Klage, liegen zu Tausenden auch gegen andere Sportwettenanbieter bei spezialisierten Anwaltskanzleien, die endlich auf ein höchstrichterliches Wort des obersten Zivilgerichts warten. „Jetzt ist der große Tag da, ein Glücksspielverfahren“, erklärte der Vorsitzende Richter Koch während der mündlichen Verhandlung.[1]
Welche Auswirkungen das auf zukünftige Verfahren haben wird, muss die Zeit erst zeigen, denn es stehen ebenfalls noch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus.