Autor
Veröffentlicht am
17. Mär 2024
von David
Es kommen harte Zeiten auf all diejenigen zu, die sich der Kanalisierung im legalen Markt widersetzen und weiterhin bei illegalen Anbietern zocken. Während einerseits Gerichte unlizenzierte Anbieter immer häufiger zu Schadenersatzzahlungen verurteilen, geht es in letzter Zeit auch vermehrt den Spielern an den Kragen. Das musste vor kurzem ein Spieler aus Herbertingen schmerzlich erfahren. Dieser wurde wegen der Teilnahme an illegalem Glücksspiel verurteilt. Das Interessante dabei: Er und sein Anwalt beriefen sich auf eben jenes Argument, mit dem Spieler regelmäßig Zivilklagen gegen Anbieter gewinnen. Nämlich, dass er nicht gewusst habe, dass das Glücksspiel, das er betrieb, illegal wäre. Doch in diesem Fall zählte der Grundsatz “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”.
Der 36-Jährige musste sich vor dem Landesgericht Ravensburg[1] verantworten. Zuvor war er bereits vom Amtsgericht Bad Saulgau schuldig gesprochen worden. Das Landesgericht kannte auch wenig Erbarmen mit dem Mann und gab ihm eine doch recht harte Strafe. Diese bestand aus 40 Tagessätzen zu je 70 Euro. Zusätzlich wurde sein gesamter Gewinn aus den Glücksspielen in Höhe von 2328 Euro eingezogen, und er musste die Verfahrenskosten tragen. Der Mann legte Berufung gegen dieses Urteil ein, das nun vor dem Landgericht verhandelt wurde. Insgesamt also satte 5.128 €, die der Mann zu entrichten hatte!
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Die Hintergründe zu dem Urteil
Zwischen April 2022 und Oktober 2022 nahm der Mann insgesamt 16-mal an nicht lizenzierten Glücksspielen teil. Dabei setzte er Beträge zwischen 200 und 300 Euro ein, insgesamt 3800 Euro. Er erzielte einen Gewinn von 2328 Euro. Das Problem dabei: Der Glücksspielanbieter befindet sich nicht auf der sogenannten amtlichen Whitelist[2]. Dort sind alle in Deutschland lizenzierten Glücksspielanbieter aufgelistet.
Fehlt diese Lizenzierung, ist es den Anbietern verboten, Glücksspiel in Deutschland anzubieten und den Spielern ist es verboten, dort zu zocken. Ein Umstand, über den jedoch immer noch sehr viele Spieler nicht Bescheid wissen. Der Spieler gab auch zu, die Tat begangen zu haben. Dabei behauptete er jedoch, nie von der Existenz dieser Whitelist gehört zu haben. Allerdings schützt ihn auch dieses Argument nicht vor der Härte des Gesetzes.
Andreas Rößner, der Verteidiger des Angeklagten, argumentierte hingegen, dass sein Mandant den Vorfall vollständig zugegeben habe, jedoch keine Kenntnis von der Existenz der Whitelist und Blacklist gehabt hatte. Darüber hinaus habe sein Mandant bisher keine strafrechtlichen Verfehlungen begangen. Er forderte daher, dass das Urteil des Amtsgerichts zurückgenommen wird oder zumindest auf die Einziehung des Glücksspielgewinns verzichtet wird.
Der Vorsitzende Richter, Martin Hussels-Eichhorn, erklärte ebenfalls: „Der Fall ist vom Schuldgehalt sehr weit unten anzusiedeln.”[3]
Dennoch blieb das Gericht bei seiner Entscheidung. Bei einem Schuldspruch und einer Strafe, unabhängig von ihrer Höhe, sei jedoch die Einziehung des Gewinns unerlässlich. Der Staatsanwalt konnte zwar alle Argumente nachvollziehen, plädierte jedoch für eine gerichtliche Entscheidung, auch aus Gründen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Fällen. Da der Verurteilte auf weitere Beratungen verzichtete, ist das Urteil nun rechtskräftig. Es scheint, als würde das Argument der Unwissenheit über die Beteiligung am Schwarzmarkt immer mehr an Bedeutung verlieren. Interessant wird sein, wie sich dieses Urteil in Zukunft auf vergleichbare Fälle auswirken wird und ob der Staat seine Gangart gegenüber solchen Spieler weiter verschärft.