Autor
Veröffentlicht am
12. Sep 2024
von David
Am 8. Dezember trat im Saarland das neue Spielhallengesetz in Kraft. Dieses ging mit zahlreichen Einschränkungen für die Betreiber einher, wobei sich die im Saarland regierende SPD schon im Vorfeld damit rühmte, das strengste Spielhallengesetz aller Bundesländer auf den Weg gebracht zu haben.
Vonseiten der Betreiber gingen daraufhin zahlreiche Klagen gegen verschiedene Punkte des neuen Spielhallengesetzes an die Gerichte. Eine Klägerin und Betreiberin einer Spielhalle hatte jetzt einen durchschlagenden Erfolg erzielt.
Nachdem in der Sache lange Zeit keinerlei Bewegung herrschte, hat das Oberverwaltungsgericht Saarlouis jetzt das Rauchverbot in saarländischen Spielhallen für rechtswidrig erklärt und vorerst ausgesetzt! Das Gericht sah hier eine Ungleichbehandlung zwischen Spielhallen und Spielbanken als erwiesen an. Ein großer Sieg für die Betreiberin. Das Rauchverbot wird zwar vorerst nur in ihrer Spielothek ausgesetzt, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, doch schon bald dürften andere Betreiber mit ähnlichen Klagen folgen!
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In der Spielhalle darf wieder geraucht werden
In der betreffenden Spielhalle der Klägerin darf ab sofort in den abgetrennten Raucherräumen wieder geraucht werden. Doch auf die restlichen Spielhallen hat das Urteil vorerst keine direkten Auswirkungen. Das liegt daran, dass es sich bei der Klage um ein Eilverfahren handelte.
Der Rest muss abwarten, ob es im Hauptverfahren ebenfalls zu einer Aussetzung des Rauchverbots kommt oder selbst ein Eilverfahren einleiten, um ebenfalls eine vorläufige Aussetzung zu erreichen. Der Automaten-Verband-Saar (AVS) appellierte an seine Mitglieder, jetzt nicht blindlings ihren Gästen das Rauchen zu erlauben, sondern abzuwarten, was die endgültige gerichtliche Entscheidung bringt. Sobald eine solche vorliegt, wird der AVS seine Mitglieder darüber informieren, erklärte er in seiner Aussendung weiter.
Das ist das strenge saarländische Spielhallengesetz
Das saarländische Spielhallengesetz (SSpielhG) ist eines der strengsten im gesamten Bundesgebiet. Laut §11 darf in Spielhallen nicht mehr geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Geldbuße von 50.000 €. Außerdem müssen zwischen 2 Spielhallen mindestens 500 m Abstand per Luftlinie eingehalten werden.
In Ländern wie etwa Nordrhein-Westfalen gilt, dass ein Abstand von nur 100 Metern eingehalten werden muss. Zusätzlich wurden auch die Öffnungszeiten verschärft. So müssen Spielotheken um 2 Uhr morgens geschlossen werden und dürfen erst um 10 Uhr wieder eröffnen. Vorher durften sie bis 4 Uhr morgens geöffnet bleiben. Ob in Zukunft auch andere Regelungen gekippt werden, bleibt abzuwarten, aber sicher ist, dass im Saarland wohl noch deutlich mehr Klagen von Spielhallenbetreibern eingehen werden.