Spielbank Halle von außen, daneben das Wappen von Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt: Novellierung im Spielbankgesetz

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Veröffentlicht am
29. Mai 2023
von David

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat kürzlich eine Novellierung im Spielbankgesetz auf den Weg gebracht. Kernpunkt in diesem ist eine Neugestaltung der Finanzaufsicht, wodurch in nächster Konsequenz der Spielerschutz gestärkt werden soll. Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf am 16. Mai 2023 beschlossen. Im nun folgenden Schritt muss dieser in einer parlamentarischen Beratung im Landtag besprochen und beschlossen werden, um Gültigkeit zu erlangen.

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Die wichtigsten Ergänzungen zum Glücksspielstaatsvertrag

In einer Pressemitteilung ließ man von Regierungsseite verlauten, dass:
“mit dem Gesetzesentwurf […] das Spielbankgesetz fortentwickelt und an den zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag 2021 als dessen ergänzendes Gesetz angepasst wird. “

Auch die zuständige Innenministerin von Sachsen-Anhalt Dr. Tamara Zieschang von der CDU hat sich dahingehend geäußert:
“Ein Ziel des Spielbankgesetzes ist es, den Spielerschutz zu gewährleisten. Mit der Novellierung kann eine ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sowie der Jugend- und Spielerschutz noch effektiver sichergestellt werden.“

Sollte die genannte Gesetzesnovelle tatsächlich durch den Landtag in Magdeburg gehen, hat das vor allem für Spielotheken weitreichende Folgen. So dürften in dem Falle beispielsweise keine Geldautomaten in einer zur Spielbank gehörenden Fläche aufgestellt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist eine Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Reformierung der Finanzaufsicht

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt betrifft die Finanzaufsicht bzw. deren gesetzlicher Rahmen zu Kontrollmöglichkeiten. Vorausgegangen war dem, dass man bemerkt hatte, dass eine stichprobenartige Vor-Ort-Überwachung wenig zielführend und insgesamt auch eher ineffektiv wäre. Diese sollen zwar nicht gänzlich ausgesetzt werden, sondern als eine Art zusätzliche Kontrolle erhalten bleiben. Allerdings soll die Finanzaufsicht künftig auch dazu befugt sein, beispielsweise Videoaufnahmen auszuwerten.

Innenministerin Dr. Zieschang erklärt dazu: „Zudem ist die Neugestaltung der Finanzaufsicht mit der Möglichkeit nachgelagerter Kontrollen ein zentraler Punkt der Gesetzesänderung. Daneben soll die bisherige Kontrolltätigkeit qualitativ und quantitativ auch weiterhin erhalten bleiben.“

Damit will man praktisch eine zwei Stufen-Sicherheitskontrolle einführen, die überwacht, ob die strengen Bestimmungen zum Spielerschutz auch tatsächlich eingehalten werden.

www.spielbankhalle.de

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