Spielhalle mit vielen Automaten

Verwaltungsgericht bestätigt Mindestabstände in Bremen

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Veröffentlicht am
24. Aug 2023
von David

Seit einigen Monaten herrscht in Bremen eine intensiv geführte Debatte – die in einen handfesten Gerichtsstreit ausartete – über die Entscheidung des Senats, die Mindestabstände zwischen verschiedenen Spielstätten sowie zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu verdoppeln. In einer aktuellen gerichtlichen Entwicklung konnte die Regierung einen rechtlichen Triumph verbuchen, denn das Verwaltungsgericht hat in seinem neuesten Urteil die verschärften Vorschriften bestätigt.

In dem am Montag veröffentlichten Gerichtsurteil befand das Verwaltungsgericht, dass die am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Erhöhung des Mindestabstands zwischen Spielstätten von 250 Metern auf 500 Metern zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen rechtmäßig sei. Die Richter sahen in dieser Regelung keine wesentlichen Bedenken in Bezug auf die Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht, wie von den Klägern angeführt wurde.

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Der Beginn des Rechtsstreits

Der Konflikt entstand, als die Abstandsregelungen, die dazu dienen sollen, die Anzahl der Spielhallen und Wettbüros signifikant zu verringern, im letzten Jahr von der Bürgerschaft verschärft wurden. Seitdem sind Spielstätten verpflichtet, nicht nur einen Abstand von 500 Metern zu Schulen einzuhalten, sondern auch untereinander.

Der Innen- und Sportsenator von Bremen, Ulrich Mäurer, fühlt sich nach dem Urteil in seiner Position durch den von der Regierung eingeschlagenen Kurs bestätigt. Die Strategie, potenzielle Suchtgefahren für Spieler, besonders junge, durch eine Verringerung des Glücksspielangebots wirksam anzugehen, erweise sich als erfolgreich. Besonders in sozial benachteiligten Stadtteilen, in denen bisher viele Spielstätten vorhanden waren, mache sich dieser Effekt bemerkbar. Auch dort werde die Präsenz von Glücksspiel im öffentlichen Raum deutlich reduziert:

Mäurer erklärte dazu: „Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Zwischenerfolg und bin überzeugt, dass hierdurch unserer Gesamtstrategie beim Vorgehen gegen Glücksspielsucht weiter Auftrieb verliehen wird.“

Die Pressestelle des Senats hob zusätzlich die weitreichende Bedeutung des Urteils des Bremer Verwaltungsgerichts hervor. Die Aussagen des Gerichts über die negativen Auswirkungen einer häufig sichtbaren Glücksspielpräsenz im Stadtbild könnten problemlos auf die “schädliche Wirkung von Werbung” übertragen werden.

Gerade Kinder und Jugendliche seien äußerst anfällig für Werbebotschaften und von ihren sportlichen Vorbildern beeinflussbar, so erklärte Mäurer. Angesichts der starken Präsenz von Glücksspielwerbung bei Sportveranstaltungen bestehe die Gefahr, dass junge Menschen Sportwetten als normale Freizeitbeschäftigung ansehen könnten. In dieser Sache teilt er eine ganz ähnliche Meinung wie der Drogen- und Suchbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert, der sich schon länger für Werbebeschränkungen stark macht. Eine Forderung, die allerdings auch vielfach kritisiert wird.

Da die Bevölkerung Bremens Maßnahmen wie die Erhöhung der Mindestabstände bei Spielstätten laut Regierung begrüße, werde die Politik wahrscheinlich weitere Restriktionen prüfen.

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