Autor
Veröffentlicht am
20. Jul 2024
von David
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt einen Erfolg hinsichtlich ausländischer Glücksspielwerbung erzielt. Nachdem die Behörden bereits seit Längerem gegen inländische Glücksspiel-Streamer vorgehen, nehmen sie seit einiger Zeit auch ausländische ins Visier. Nachdem früher auf Twitch viele Glücksspielinhalte gestreamt wurden, ist mittlerweile der Konkurrent “Kick” die Hauptplattform für Glücksspiel-Streaming geworden.
Viele deutschsprachige Streamer sind nach Malta oder in andere Glücksspieloasen ausgewandert und machen seitdem von dort aus Werbung für verschiedene illegale Anbieter. Im Falle eines konkreten, aber nicht näher benannten Streamers, der ebensolche Glücksspielstreams betrieben hatte, gab sie vor einiger Zeit eine Unterlassungsverfügung heraus. Dem hatte der Streamer wiederum mit einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem OVG Sachsen-Anhalt entgegengehalten.
Dieses bestätigte jedoch die Behörde in der Rechtmäßigkeit ihrer Unterlassungsverfügung. Das könnte ein richtungsweisendes Urteil in Deutschland darstellen. Viele Streamer, die ihr Geld damit verdienen, aus dem Ausland illegale Anbieter in Deutschland zu bewerben, könnten damit in Zukunft ordentliche Probleme bekommen.
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Gericht sieht deutsche Regelungsgewalt legitimiert
Die Gründe für die Entscheidung des Gerichts sind im Großen und Ganzen einfach erklärt. Wer auf deutschem Boden wirbt, hat sich deutschen Gesetzen zu unterwerfen, so kann man den Justizjargon einfach in Alltagssprache übersetzen. Das betrifft auch Streamer, die sich aus dem Ausland darüber bereichern, illegale Glücksspielanbieter über Streams zu bewerben. Laut Gericht werden vor allem deutsche Zuschauer explizit angesprochen, wodurch ein werbender Effekt in Deutschland eintritt.
Somit habe auch die GGL die Befugnis sowie die Macht, Unterlassungsverfügungen auszustellen. Man kann also sagen, das OVG Sachsen-Anhalt gab der deutschen Glücksspielbehörde in vollem Umfang recht und untermauerte deren Kompetenzen. Da ähnliche Verfügungen bald auch gegen andere Streamer erlassen werden könnten, könnte die Behörde diesen wichtigen Werbekanal des illegalen Glücksspielmarktes bald stark unter Druck setzen.
GGL-Vorstand begrüßt das Urteil
Glücksspielwerbung über Kick-Streams betrifft vor allem eine jüngere Zielgruppe. Sogar Minderjährige haben häufig Zugriff auf diese Form der Werbung, was insbesondere deswegen problematisch ist, da verschiedene Erhebungen und Studien belegen, dass vor allem junge Männer überproportional stark gefährdet sind, in eine Glücksspielsucht abzurutschen.
Diese sind vor allem auf dem illegalen Markt hohen Gefahren ausgesetzt, da dort Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen nur nachlässig oder gar nicht umgesetzt werden. Die GGL versucht seit Jahren gegen den Schwarzmarkt anzukämpfen. Naturgemäß begrüßt der GGL-Vorstand Ronald Benter das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt daher:
Die Entscheidung hat eine Signalwirkung! Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren“., erklärte er dazu in einer Pressemeldung der GGL.[1]
Wie sich dieses Urteil auf zukünftige Fälle von unerlaubter Glücksspielwerbung mit Streamern auswirken wird, muss die Zeit erst noch zeigen. Dennoch zeigt das, dass auf diese äußerst ungemütliche Zeiten zukommen könnten.