Autor
Veröffentlicht am
28. Okt 2023
von David
Spielersperren sind nach wie vor in vielen Ländern Europas das erste Mittel der Wahl gegen problematisches Spielverhalten im Online-Glücksspiel. In vielen Ländern werden die Daten von problematischen Zockern in eigenen Sperrregistern gesammelt. Damit wird sichergestellt, dass der betreffende Spieler nicht einfach zur nächsten Online-Spielhalle geht, um weiter zu zocken. Jedoch haben die Sperrdateien einen entscheidenden Nachteil: Sie greifen nur national. In der jüngeren Vergangenheit kam es in der Schweiz auch vermehrt zu Selbst- und Fremdsperren.
In der Schweiz möchte man sich diesem Problem nun annehmen. In der Sitzung vom Mittwoch hat der Schweizer Bundesrat daher die Botschaft zur Zustimmung des Abkommens zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Datenaustausch für Spielersperren wohlwollend aufgenommen. Gleichzeitig wurde zusätzlich der Bericht über das Resultat des dazugehörigen Konsultationsverfahrens seitens der Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht.
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Die Hintergründe zu den internationalen Spielersperren
Das Konsultationsverfahren für das Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten bezüglich bestehender Spielersperren wurde bereits im September 2022 eröffnet. Im Oktober 2022 wurde dieses Abkommen zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass gesperrte Spieler, die in einem der Länder registriert sind, nicht einfach die Grenze überqueren können, um weiterzuspielen. Damit möchte man höhere Standards im Spielerschutz setzen.
Die Botschaft des Schweizer Bundesrats spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung durch die Bundesversammlung. Diese Botschaft wird nach dem Abschluss und der Auswertung des Konsultationsverfahrens erstellt und gemeinsam mit dem Gesetzesentwurf an die Bundesversammlung übermittelt. Erst anschließend erfolgt die parlamentarische Phase der Gesetzgebung.
Die länderübergreifenden Spielersperren stoßen auf breite Zustimmung
Während der Vernehmlassung sind die Sperrmaßnahmen der Spieler in den verschiedenen Kantonen allgemein auf breite Zustimmung gestoßen. Insgesamt haben 24 Schweizer Kantone das Übereinkommen begrüßt. Einige von ihnen haben sogar vorgeschlagen, ähnliche Abkommen mit den benachbarten Ländern der Schweiz zu erörtern.
Allerdings wurden Datenschutzbedenken im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Konsultation geäußert. In dem Bericht zum Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens heißt es:
„Eine Bürgereingabe äußert Bedenken datenschutzrechtlicher Art. Sie weist u.a. darauf hin, dass nach neuem Datenschutzgesetz4 gemäß der Schengen-Konformität die freiwillig Gesperrten das Recht auf eine unbegründete Aufhebung hätten. Daher solle eine Unterscheidung der angeordneten und freiwilligen Sperren eingeführt und die freiwilligen Sperren vom Austausch der Daten ausgeschlossen werden.“
Darüber hinaus wird in der privaten Stellungnahme weiter vorgeschlagen, ein Gutachten von einem europäischen Datenschutzexperten einzuholen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen im Einklang mit den Schengen-Regelungen stehen.
Auch der Kanton Obwalden betonte die Notwendigkeit der Datensicherheit. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Verarbeitung gewährleistet sein muss. Ebenso muss die Vertraulichkeit dieser Daten sichergestellt werden.
In dieser Hinsicht äußerte sich der Kanton Schaffhausen und betonte die Bedeutung klarer Vorschriften zur Löschung personenbezogener Daten nach Aufhebung der Spieler-Sperre.
Es scheint jedoch eine allgemeine Einigkeit darüber zu bestehen, dass die länderübergreifende Spieler-Sperre und der damit verbundene Datenaustausch sinnvoll sind. Einige Kantone betonten, dass dieses Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein den Schutz vor problematischem Glücksspiel stärkt.
Ob und wann es tatsächlich zu einem Datenaustausch kommt und ob möglicherweise ein gemeinsames Register für Spieler-Sperren eingerichtet wird, bleibt noch ungewiss. Die gesetzliche Grundlage wäre dafür nun gegeben.
Die Situation in Deutschland
In Deutschland heißt die offizielle Sperrdatei OASIS. Bei einem Eintrag in dieser ist es Spielern nicht mehr möglich, im Bundesgebiet zu zocken. Auch nicht – oder vor allem – bei lizenzierten Online-Spielhallen. Dennoch greift die OASIS-Sperrdatei nur national, auf deutschem Bundesgebiet. Es ist Spielern jedoch problemlos möglich, über die Grenze zu fahren und in Casinos zu zocken. Beispielsweise in Österreich. Sicherlich wäre es auch in Deutschland eine gute Idee, diesbezüglich über internationale Abkommen nachzudenken. Derzeit ist jedoch noch nichts über entsprechende Pläne – und ob es überhaupt welche gibt – bekannt.
Virrage Images/shutterstock.com