Autor
Veröffentlicht am
16. Apr 2024
von David
Es ist nichts Neues, dass WestLotto als einer der Anbieter, die auf der Whitelist der GGL stehen, sich in besonderem Maße als Vertreter des legalen Glücksspiels hervorgetan hat. So forderte der Anbieter die Politik schon mehrfach zum Handeln gegenüber illegalen Glücksspielanbietern auf und positionierte sich insbesondere gegen die stark umstrittenen Lootboxen.
Doch nun sieht der legale Anbieter eine große Gefahr in der Öffnung des deutschen Marktes für ehemals illegale Glücksspielunternehmen aus Malta, Gibraltar und anderen Spiel- und Steueroasen. Auch ein renommierter Glücksspielexperte gibt WestLotto dabei recht und bezeichnet die neuesten Lizenzierungen ehemals verbotener Anbieter als zumindest “angreifbar”.
Die Rede ist von Lottoland, einem Anbieter, der 2013 auf Gibraltar gegründet wurde. Die Website könnte dabei nicht klischeehafter sein. Darauf wird der Besucher mit den Worten: „Welcome to the land of happiness“ begrüßt. Das Bild ziert dabei ein etwas betagterer Herr in einem Schwimmreifen, der im Meer treibt und das Leben genießt. Verkaufspsychologisch gesehen natürlich durchaus klug aufgebaut. Auf dem deutschen Markt ist der Anbieter schon lange tätig. Bisher aber eher im Grauzonen- bis Schwarzmarktbereich.
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Seit dem 19. März ist Lottoland in Deutschland lizenziert
Die jahrelangen Bemühungen von Lottoland scheinen nun endlich Früchte getragen zu haben. Denn seit dem 19. März befindet sich der Anbieter auf der offiziellen Whitelist der GGL und ist damit dazu berechtigt, Glücksspiele in Deutschland anzubieten. Interessant ist dabei aber, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder noch im Oktober 2022 verschiedene Internet-Provider noch dazu aufgerufen hatte, die Websites der Lottoland Gruppe zu sperren! Ein Umstand, der zumindest Gründe für Zweifel an der Lizenzierung liefert.
Große Zweifel an der Lizenzierung hat auch WestLotto. Das Unternehmen aus Münster erklärt dazu:
Die Geschäfte, die die Lottoland Ltd. aus dem Ausland betreibt, sind in Deutschland weiterhin nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig“, sagte ein Sprecher WELT auf Anfrage. Man habe die Glücksspielbehörde mit Sitz in Halle/Sachsen-Anhalt aufgefordert, „dass dieses illegale Spielangebot nicht weiter stattfindet“.[1]
Putzfrau gewann 90 Mio. € und musste anschließend geheime Verträge unterschreiben!
Ein Fall, der bundesweit Aufmerksamkeit erregte, ereignete sich im Jahr 2018, als eine Putzhilfe in Berlin 90 Millionen Euro bei Lottoland gewann. Um jedoch zumindest einen Teil des Geldes zu erhalten, musste sie geheime Verträge in Gibraltar unterzeichnen. Einzelheiten aus diesem Vertrag werden bis heute geheim gehalten. Die meisten Menschen würden aber für eine so hohe Summe wohl so ziemlich alles unterschreiben.
Thomas Dünchheim, ein Düsseldorfer Anwalt und ehemals jüngster Bürgermeister in NRW, ist absoluter Spezialist für solche Fälle. Als Experte auf dem Gebiet des Glücksspiels hat der promovierte Jurist und Honorarprofessor an der European Business School in Wiesbaden vor einigen Jahren den Begriff der “schwarzen Lotteriewette” für nicht genehmigte Angebote aus dem Ausland geprägt.
„Solche Produkte sind unzulässig… Hier könnte es sogar Massenklagen betroffener Spieler geben“, erklärt er dazu.
Neben der öffentlich-rechtlichen Dimension des Glücksspiels gibt es hier auch eine zivilrechtliche Komponente. Gewinner bei fragwürdigen Anbietern können sich einerseits nie sicher sein, ob sie ihren Gewinn tatsächlich einfordern können. Zudem könnten enttäuschte Tipper ihre Einsätze zurückverlangen, falls die Spielverträge ungültig waren.
Dazu kommen weitere Aspekte wie die strafrechtliche Dimension aufgrund nicht genehmigten Glücksspiels, mögliche Wettbewerbsklagen aufgrund von Unlauterkeit und schließlich die steuerrechtliche Fragestellung. Dabei geht es beispielsweise darum, ob Anbieter mit Sitz auf Malta oder in Gibraltar Mehrwertsteuer in Deutschland entrichten müssen.
Lottoanbieter könnte gegen die Lizenzierung von Lottoland klagen
Staatliche Anbieter wie WestLotto, die einen Teil ihrer Gewinne für gemeinnützige Zwecke bereitstellen müssen, haben sich bisher abseits von Protesten bei der GGL zurückgehalten. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass in Zukunft Lottovermittler wie der Faber Lotto-Service aus Bochum Klagen gegen den Markteintritt von Lottoland und anderen Akteuren einreichen werden. Dies sieht auch Anwalt Dünchheim als wahrscheinlich an. Er möchte der neuen Glücksspielbehörde aufgrund der Genehmigung für Lottoland Deutschland allerdings keine bösen Absichten unterstellen.
„Die GGL hat aber wohl nicht tief genug gegraben, bevor sie Lottoland auf ihre White List gesetzt hat.“, erklärt er hierzu gegenüber der WELT.
Dünchheim betrachtet die Genehmigung des Glücksspielanbieters aus Gibraltar als eindeutig angreifbar. Im Kern hat die neu gegründete GGL eine Aufgabe, die ähnlich zentral ist wie die der deutlich größeren Bundesnetzagentur, die sich um Bereiche wie Telekommunikation, Netzentgelte sowie Gas- und Strompreise kümmert.
„Die GGL muss den Dingen stärker auf den Grund gehen und schauen, wer die Strippenzieher und Puppenspieler bei Lottoland und auch anderen sind“, führt der Düsseldorfer Glücksspielrechtsexperte hierzu aus.
Auf die Anfrage der WELT antwortete die GGL, dass bei der Prüfung des Antrags “keine gerichtsfesten Nachweise” dafür gefunden wurden, dass die Lottoland Deutschland GmbH und die Lottoland-Holdings Ltd. in unrechtmäßiger Weise wirtschaftlich verbunden seien. Dennoch werde die mögliche Verbundenheit im Rahmen der Aufsicht “fortwährend überprüft“, so eine Sprecherin der GGL.