Autor
Veröffentlicht am
31. Aug 2023
von David
Der Ärger um die bei vielen Gamern beliebten Lootboxen scheint nicht abzureißen. So wurden vor kurzem erst in unserem Nachbarland Österreich Electronic Arts und Sony zu einer Schadenersatzzahlung von über 10.000 € verurteilt. Doch nun scheint sich auch hierzulande der Widerstand gegen die umstrittenen Lootboxen zu formieren.
Ganz vorne dabei: Der staatliche Lotteriebetreiber WestLotto, der auf klare Maßnahmen zur Regulierung von Lootboxen in Computerspielen drängt. Diese Forderung wurde von Axel Weber, dem Unternehmenssprecher von WestLotto, am Montag während eines Webinars des Behördenspiegels mit dem Titel „Lootboxen – Lösungswege zur Trennung zwischen Unterhaltung und Glücksspiel“ betont.
Schon im Juli hatte die Lotteriegesellschaft einen runden Tisch zum Thema Lootboxen gefordert. Dabei sollten verschiedenste Vertreter aus Politik, Wissenschaft sowie der Gamingbranche teilnehmen. Am Montag wiederholte Weber diese Forderung:
„Die Diskussion, dass man etwas machen muss, ist nun geführt. Wir sollten jetzt, und zwar mit konkreten Regelungsvorschlägen, Politik und alle Stakeholder an einen Tisch holen.“
Vor allem die Gamingbranche sollte sich vor dieser Diskussion nicht drücken, forderte Weber und ist der Meinung, Lösungen müssten auch außerhalb des Glücksspielrechts gesucht werden.
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Jugendschutzgesetz – Lösung für die Problematik um Lootboxen?
Im Rahmen seines Webinars brachte Weber die Idee ins Gespräch, dass das Jugendschutzgesetz eine mögliche Lösung für die Herausforderungen im Zusammenhang mit Lootboxen bieten könnte. Jedoch beschränke sich diese Thematik nicht nur auf die umstrittenen Beutekisten, sondern betreffe vielmehr sämtliche glücksspielähnlichen Elemente innerhalb von Computerspielen, die einer regulierenden Instanz bedürften und ebenfalls seit längerem in der Kritik stehen.
Ein erster Schritt zur Sicherung von Jugendlichen vor den finanziellen Risiken von Lootboxen wurde in Deutschland durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) unternommen. Diese hatte im Januar neue Prüfregeln für digitale Spiele eingeführt, die In-Game-Käufe wie Lootboxen bei der Alterskennzeichnung von Spielen berücksichtigen.
Mit dieser neuen Regelung können Verbraucher seit Januar anhand der Kennzeichnung “In-Game-Käufe” glücksspielähnliche Elemente in Computerspielen erkennen. Dennoch steht eine gesetzliche Regelung für Lootboxen in Deutschland noch aus. Aber auch die Rechtsprechung zu In-Game-Käufen ist uneinheitlich, wie diverse Gerichtsurteile, beispielsweise in Österreich, zeigen. Vor allem, da in Österreich alle Zivilklagen einzeln und für sich entschieden werden. Daher ist das jüngste österreichische Urteil zu Lootboxen keineswegs richtungsweisend für die Alpenrepublik. Und für Deutschland natürlich ohnehin nicht.
Rechtsanwalt Carsten Bringmann betonte im Webinar ebenfalls die Relevanz des Jugendschutzgesetzes. Er plädierte dafür, diese Angelegenheit auf Bundesebene anzugehen. Da das Glücksspielrecht sich an Erwachsene richtet, müsse überlegt werden, ob dieses geeignet sei, die Regulierung zu übernehmen, oder ob das Jugendschutzgesetz hierfür besser geeignet wäre.
Prof. Dr. Julian Krüper von der Ruhr-Universität Bochum unterstrich, dass die Regulierung von Lootboxen eine komplexe Angelegenheit sei, die den Schnittpunkt von Jugendschutz, Glücksspielregulierung und Verbraucherschutz berührt.
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