Fußballspieler kickt Ball im Stadion

GGL warnt deutsche Fußballfans eindringlich vor illegalen Sportwetten

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Veröffentlicht am
15. Jun 2024
von David

Die Fußballeuropameisterschaft hat gerade erst frisch begonnen. In vielen Städten sieht man bereits Fanmeilen, auf denen zahlreiche Fußballfans die Spiele der Nationalmannschaft verfolgen. Leider ist die EM auch eine willkommene Einnahmequelle für das illegale Glücksspiel. Viele Wettanbieter werben bereits mit hohen Quoten, Einzahlungsboni und anderen Werbegeschenken um die Einsätze deutscher Spieler.

Ungünstigerweise stehen jedoch viele dieser Anbieter nicht auf der Whitelist der GGL und sind demzufolge illegal! Da sich sowohl der Anbieter als auch der Spieler bei der Teilnahme am illegalen Glücksspiel strafbar machen, nutzt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gemeinsam mit dem Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert (SPD) die Gelegenheit, um die deutschen Spieler in einer Pressemitteilung auf die Gefahren und die möglichen rechtlichen Folgen bei der Teilnahme am illegalen Glücksspiel aufmerksam zu machen. Dabei verweist die GGL eindrücklich auf das hohe Suchtpotenzial, das illegales Glücksspiel aufgrund der fehlenden Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen mit sich bringt.

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GGL warnt: „Sportwetten sind Glücksspiel!“

In ihrer Pressemitteilung verweist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder auch darauf, dass Sportwetten reines Glücksspiel seien. Das wird daran definiert, dass der Ausgang einer Wette vom Zufall bzw. Glück abhängt und selbst nicht beeinflusst werden kann. Dem Einwand, dass man durch gezieltes Wissen über die Qualität einzelner Mannschaften und statistischer Wahrscheinlichkeiten einen Vorteil erlangen könne, nimmt die GGL in ihrem Schreiben vorweg, ohne dass er überhaupt gefallen wäre.

„Sportwetten sind Glücksspiel, weil der Zufall entscheidet, ob man gewinnt oder verliert und um Geld gespielt wird. Auch wenn Kenntnisse zu Sportereignissen vorliegen, können diese durch unvorhergesehene Umstände wie Verletzungen, Wetterbedingungen oder Fehlentscheidungen beeinflusst werden. Der Ausgang eines Spiels ist nicht kontrollierbar, der Zufallsfaktor bleibt ein dominierendes Element. Anbieter von Sportwetten im Internet benötigen nach dem Glücksspielstaatsvertrag eine staatliche Erlaubnis. Liegt diese nicht vor, ist das Angebot und auch die Teilnahme daran illegal.“, heißt es dazu wörtlich in der Pressemitteilung.

Nur lizenzierte Anbieter sind unter der strengen Überwachung der GGL erlaubt

Die GGL verteilt ihre Glücksspiellizenzen nur unter äußerst strengen Bedingungen. Anbieter müssen eine ganze Reihe an Regularien erfüllen. Ein Umstand, der immer wieder zur Kritik von Experten und Branchenvertretern führt. Denn eben jene zu strenge Regulierung sorge dafür, dass illegale Anbieter nach wie vor sehr stark im deutschen Markt vertreten seien. In der GGL sieht man das naturgemäß etwas anders; die Behörde versucht laut ihrer Aussage nur faire Wettbewerbsbedingungen zu erschaffen.

„Wir sorgen dafür, dass bei den legalen Sportwettenanbietern die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Spielerinnen und Spieler eingehalten werden. Daher ist es wichtig, sich vor einer Spielteilnahme über die Möglichkeiten zum legalen Spiel zu informieren. Gleichzeitig bekämpfen wir gemeinsam mit anderen Institutionen auch die illegalen Glücksspielangebote und die Werbung dafür, um die Prävention von Glücksspielsucht sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen“, erklärt Ronald Benter der Vorstand der GGL dazu.

Viele Spieler wissen gar nicht, dass nicht nur das Angebot von illegalem Glücksspiel strafbar ist, sondern auch die Teilnahme. In den letzten Monaten ging es daher vermehrt auch den Spielern an den Kragen. Neben der rechtlichen Problematik können sich Spieler im illegalen Markt auch nie sicher sein, ob ihnen wirklich ein faires Spiel angeboten wird.

Auch Burkhard Blienert meldet sich zu Wort

Auch Burkhard Blienert lässt es sich nicht nehmen, angesichts der prekären Situation ein paar Worte zu verlieren. Dieser ist laut der Pressemitteilung in engem Austausch mit der GGL und sieht eine gemeinsame Aufgabe zum Spielerschutz.

Bei illegalen Sportwetten fällt insbesondere der Jugend- und Spielerschutz vollständig flach, was ein erhöhtes Suchtrisiko bedeuten kann. Gemeinsam mit der GGL ist es unsere Aufgabe, hier für mehr Aufklärung und Transparenz zu sorgen und Spielende zu schützen. Dafür brauchen wir aber weiterhin ein scharfes gesetzliches Schwert, um gegen illegale Wettanbieter vorgehen zu können“, macht Blienert deutlich. Abgesehen davon sei es auch „wichtig, dass immer wieder genau beim Schutz der Spielenden hingeschaut wird, dass gegebenenfalls auch im legalen Angebot nachgesteuert werden kann, wenn Lücken auffallen.“

Illegale Anbieter lassen sich für Spieler dadurch erkennen, dass sie nicht auf der offiziellen Whitelist der GGL zu finden sind. Außerdem wurde bereits vor einiger Zeit ein entsprechendes Online-Glücksspielsiegel vergeben, an dem legale Anbieter erkannt werden können.

GGL und Blienert appellieren an den Justizminister

Schon Anfang des Jahres wurde bekannt, dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) plant, eine Reform im Strafgesetzbuch durchzuführen. Das Problem: Dabei soll der § 284 ff. StGB gestrichen werden. Dieser ist jedoch essenziell für die Verfolgung illegaler Glücksspielanbieter. Fällt dieser Paragraf weg, würde das de facto zu einer Legalisierung bzw. zumindest zu einer ungewollten Duldung des Schwarzmarktes führen. Eine Idee, die auf breite Kritik unter anderem von der GGL und Burkhard Blienert stößt. In dem Fall ist sich letzterer sogar ausnahmsweise mit den meisten Glücksspielexperten und Branchenvertretern einig.

„Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Streichung des Straftatbestandes des illegalen Glücksspiels durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die notwendige Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland“, erklärt GGL-Vorstand Benter dazu.

In der Tat gäbe es im deutschen Glücksspiel einiges mehr, was man reformieren könnte. Das illegale Glücksspiel als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu streichen, gehört allerdings mit Sicherheit nicht zu den Maßnahmen, die dem Spielerschutz und dem legalen Glücksspielmarkt zuträglich sind.

Gorodenkoff/shutterstock.com
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