Spieler hält Gamecontroller

Neuer Gesetzentwurf zu Lootboxen

Autor

Autor

Veröffentlicht am
17. Okt 2023
von David

Lootboxen in Videospielen sorgen in letzter Zeit immer wieder für hitzige Diskussionen. Hintergrund ist, dass Kritiker behaupten, diese kämen Glücksspiel gleich. Ganz allein stehen sie mit dieser Meinung nicht da, denn ein österreichisches Gericht hat Sony tatsächlich vor kurzem zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Geklagt hatte ein Gamer, der hohe Beträge für Lootboxen ausgegeben hat. 

In Deutschland gibt es zwar noch keine solchen Präzedenzfälle, allerdings sind Lootboxen auch hier ein Thema. Denn diese sind in der Bundesrepublik nach wie vor unreguliert. Während Bund und Länder dabei relativ untätig geblieben sind, hat WestLotto nun einen eigenen Gesetzentwurf für glücksspielähnliche Spielinhalte präsentiert.

Die besten Online-Spielhallen (Werbung)

Bonus

100% bis zu

100 EUR

Freispiele

50

  • Sehr guter Bonus & Freispiele
  • Sehr schnelle Auszahlungen

Bonus

100% bis zu

50 EUR

Freispiele

50

  • Schnelle Kontoeröffnung und Verifizierung
  • Viele Einzahlungsmöglichkeiten

Bonus

100% bis zu

100 EUR

Freispiele

150

  • 50 Freispiele ohne Einzahlung
  • Schnelle Auszahlungen

Bonus

100% bis zu

300 EUR

Freispiele

50

  • Sehr bekannter Anbieter
  • Sehr schnelle Auszahlungen

Die Hintergründe zum Gesetzentwurf von WestLotto

Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto) hat einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Lootboxen in Videospielen vorgelegt. Dieser Entwurf soll als Anhang für § 14 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) dienen. WestLotto setzt sich seit mehreren Jahren aktiv für die gesetzliche Regulierung von Glücksspiel-ähnlichen Inhalten in Videospielen ein und hat nun selbst die Initiative ergriffen.

Die Definition von Lootboxen laut WestLotto umfasst “virtuelle Spielinhalte, die von Spielern innerhalb eines Videospiels durch einen kostenpflichtigen In-Game-Kauf erworben werden können. Diese Lootboxen enthalten zufällige virtuelle Gegenstände, Belohnungen, Boni oder andere Spielvorteile, die nicht durch den Spieler beeinflussbar sind.”

WestLotto argumentiert, dass es dringend notwendig ist, diese Angebote umfassend zu regulieren, um Kinder und Jugendliche vor den potenziellen Gefahren zu schützen. Geschäftsführerin Christiane Jansen sagt dazu:
„Jugendschutz ist in dieser Diskussion unser höchstes Ziel. Glücksspielähnliche Elemente im Gaming haben wir bereits vor Jahren als immer größer werdendes Problem für Kinder und Jugendliche erkannt – deshalb engagieren wir uns in dieser Debatte um eine lösungsorientierte Regulierung so intensiv. Der Verantwortung dafür darf sich auch die Games-Industrie nicht länger entziehen.“

Lootboxen sollen ähnlich wie das Online-Glücksspiel reguliert werden

Der Gesetzentwurf von WestLotto ist in vielen Punkten am Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2021 angelehnt. Dieser Entwurf wurde im Auftrag von WestLotto von dem Spezialisten für Glücksspielrecht, Carsten Bringmann, erstellt. Wenn die Bundesregierung beschließt, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ergänzen, würde dies bedeutende Veränderungen für die Hersteller und Herausgeber von Videospielen mit Lootboxen mit sich bringen.

Eine grundlegende Anforderung wäre die klare Kennzeichnung von Spielen mit Lootboxen. Hierfür müsste ein “deutlich sichtbares Zeichen” auf der Verpackung der Spiele angebracht werden. Zudem wären Spieleentwickler und Plattformanbieter dazu verpflichtet, eine entsprechende Kennzeichnung in ihren Angeboten zu implementieren.

Spielerkontos und Einzahlungslimits werden gefordert

Laut dem vorgeschlagenen Entwurf sollte der Erwerb von Lootboxen nur über ein registriertes Spielerkonto möglich sein. Ähnlich wie bei Online-Casinos, virtuellen Spielotheken und Sportwetten-Plattformen müssten die Spieler auch bei Konsolenherstellern oder Spieleanbietern ein individuelles Spielkonto führen.

Dabei müssen sich Spieler mit allen Daten wie Namen, Geburtsdatum, Adresse etc. registrieren, wie das auch in Online-Spielhallen der Fall ist. Zudem muss sich jeder Spieler ein monatliches Einzahlungslimit festlegen. Dazu sollen noch weitere Limits kommen. Die Erhöhung dieser soll nur einmal im Monat möglich sein, die Reduktion hingegen jederzeit.

Hinweis auf Suchtrisiko und Beratungshotline soll verpflichtend sein

Die Spieleentwickler wären laut dem Entwurf außerdem verpflichtet, deutlich sichtbare Hinweise zu den Suchtrisiken von Lootboxen in ihre Spiele zu integrieren. Die Spieler sollten spätestens nach der Registrierung eine entsprechende Warnung erhalten. Darüber hinaus müssten die Hersteller auf eine bundesweit einheitliche Beratungshotline speziell für Lootboxen und den problematischen Umgang mit diesen hinweisen.

Betrieben sollte diese Hotline von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) werden. Diese bietet tatsächlich schon Hotlines für Glücksspielsucht und problematisches Spielverhalten an. Die Spieleentwickler sollten dabei zur Mitfinanzierung der Hotline verpflichtet werden.

Darlegung der Gewinnchancen wird gefordert

Wie bei Online-Slots, Lotto-Produkten und anderen Glücksspielen müssten gemäß dem Vorschlag von WestLotto auch bei Lootboxen die “Gewinnchancen” transparent aufgezeigt werden. Spieler sollten also deutlich erkennen können, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie welchen virtuellen Inhalt erhalten können.

Darüber hinaus soll der Preis für eine Lootbox ausschließlich in Euro und Cent angezeigt werden dürfen. Die Verwendung virtueller Währungen, wie sie derzeit in vielen Videospielen üblich ist, würde unter diesem Gesetzentwurf verboten sein. Zusätzlich müsste bei jedem neuen Erwerb, ähnlich wie beim Online-Glücksspiel, ein Hinweis zur Übersicht über die getätigten Einzahlungen oder Ausgaben der letzten 30 Tage in Euro und Cent erfolgen.

Alterslimit für Lootboxen

Zudem soll es Lootboxen nur in Videospielen ab 7 Jahren geben. Auch der Kauf soll nicht ohne die Mitwirkung der Eltern möglich sein. Dafür soll es ein eigenes System mit Zweifaktor-Authentifizierung mittels Redirect-Verfahren geben.

Verschärfungen sollen jederzeit möglich sein

Während die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für die Kontrolle der Vorschriften im Bereich Online-Glücksspiel zuständig ist, sollte im Falle von Lootboxen die Verantwortung bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz liegen.

Darüber hinaus sollte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermächtigt werden, das Regelwerk jederzeit auch ohne Zustimmung des Bundesrates zu konkretisieren und zu verschärfen. Diese Ermächtigung könnte zudem an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weitergegeben werden.

Ob die Bemühungen von WestLotto, die Bundesregierung zur Regulierung von Lootboxen zu bewegen, auf der Grundlage dieses konkreten Gesetzentwurfs Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten. Spielbeschützer und Experten betonen jedoch bereits seit längerem, dass eine Regulierung von Lootboxen dringend notwendig ist.

issaro prakalung/shutterstock.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hier findest du uns