Drei Spielautomaten in einer Spielhalle

Illegales Glücksspiel gerät in Baden-Württemberg außer Kontrolle

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Veröffentlicht am
30. Jan 2024
von David

Der illegale Glücksspielmarkt in Baden-Württemberg verzeichnet einen deutlichen Anstieg, insbesondere durch manipulierte Fun-Games im stationären Bereich.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen gab bekannt, dass die Anzahl nachgewiesener Fälle illegalen Glücksspiels im stationären Bereich von 2018 bis 2022 fast vervierfacht hat. Dies wurde als Reaktion auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Tim Brückner in einer Stellungnahme mit Datum vom 23.01.2024 mitgeteilt. Brückner hatte neun spezifische Fragen zur Verbreitung, Kontrolle und Strafverfolgung des illegalen Glücksspiels in Baden-Württemberg gestellt.

Laut der Stellungnahme des Ministers des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, betrachtet das Ministerium vier verschiedene Formen illegalen Glücksspiels. Darunter fallen unter anderem illegale Spielautomaten, die keine Zulassung besitzen, Kartenspiele wie Poker oder BlackJack, nicht lizenzierte Online-Spielhallen sowie auch elektronische Spielgeräte, die zu Glücksspielen umprogrammiert wurden.

Besonders die letzte Kategorie, insbesondere sogenannte “Fun Games” oder speziell “Fun4Four-Geräte”, stellt ein wachsendes Problem dar. Diese Spieltische bieten Platz für bis zu sechs Spieler und werden oft für unerlaubte Echtgeld-Glücksspiele wie Roulette und Poker umprogrammiert.

Dieses Vorgehen stellt nicht nur einen Verstoß gegen § 284 StGB dar, der das Betreiben illegaler Glücksspiele als Straftat ansieht, sondern auch einen Verstoß gegen das Markenrecht. Seit 2018 ist die Gesamtzahl der Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel erheblich gestiegen.

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Die Veranstaltung von illegalem Glücksspiel ist (noch) eine Straftat

Die Zunahme illegalen Glücksspiels in Baden-Württemberg erstreckt sich nicht nur auf die Veranstaltung, sondern auch auf die Teilnahme an illegalen Glücksspielen gemäß § 285 StGB. Im angegebenen Zeitraum wurde nur zweimal eine Straftat nach § 287 StGB (Veranstaltung illegaler Lotterien) festgestellt, jeweils einmal in den Jahren 2018 und 2021. Insgesamt stieg die Anzahl der Straftaten in allen drei Kategorien von 55 Fällen im Jahr 2018 auf 209 Fälle im Jahr 2022 deutlich an. Das macht einen doch recht bedenklichen Anstieg von über 380 % aus!

Besonders auffällig ist der starke Anstieg der Verstöße gegen § 284 StGB von 32 Fällen auf 134 Fälle im genannten Zeitraum. Das Ministerium betont jedoch, dass die Gesamtzahl der illegalen Glücksspielfälle in Baden-Württemberg insgesamt auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau liegt. Dennoch zeichnet sich ab, dass sich diese Entwicklung im Jahr 2023 fortgesetzt hat.

Diese Zahlen sind besonders relevant im Kontext der aktuellen Debatte über die Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzt sich seit Ende des letzten Jahres für die Streichung der §§ 284, 285 und 287 StGB ein. Diese Idee stößt allerdings vielen sauer auf. So äußerte sich neben Branchenvertretern auch der Deutsche Richterbund sehr kritisch über diese Pläne.

Niemand weiß, wie hoch die Dunkelziffer wirklich ist

Das Ministerium wies jedoch darauf hin, dass bei einer monatlichen Betrachtung der Fallzahlentwicklung erhebliche Verzerrungsfaktoren auftreten könnten. Das betrifft insbesondere die Zuverlässigkeit der von den Polizeibehörden erfassten Zahlen. Zudem existiert keine offizielle Statistik bezüglich Ordnungswidrigkeiten im Vergleich zu Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel.

Es wird angenommen, dass die Dunkelziffer bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des illegalen Glücksspiels deutlich höher ist als die offiziell gemeldeten Zahlen. Viele Fälle des illegalen Glücksspiels blieben ohne aktive Polizeikontrollen unbemerkt, da weder Beteiligte noch Zeugen ausreichend Anzeigen erstatten. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, erweitern die zuständigen Polizeidienststellen ihre Fachkompetenz durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen. Dies könnte ebenfalls dazu beitragen, den Anstieg der Fallzahlen zu erklären, da das Dunkelfeld möglicherweise zunehmend aufgedeckt wird.

Die Ursachen für den Anstieg des illegalen Glücksspiels sind weitgehend unbekannt

In seinem Antrag hatte der zuständige Abgeordnete auch explizit danach gefragt, ob das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 möglicherweise zu einem Anstieg des illegalen Glücksspiels im stationären Bereich geführt haben könnte. Das Ministerium verwies in seiner Antwort auf die Zahlen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und betonte, dass es keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Zusammenhang gibt.

Laut den Zahlen der GGL sei der Marktanteil des Schwarzmarkts von 13 % im Jahr 2020 auf 6 % im Jahr 2022 gesunken. Diese Berechnung wurde jedoch vom Deutschen Sportwettenverband (DSWV) stark kritisiert, der zu einem deutlich anderen Ergebnis gekommen sei und einen Schwarzmarktanteil von rund 50 % behauptet habe. Auch in Bezug auf die Umsatzentwicklung des Schwarzmarkts verwies das Ministerium auf die Zahlen der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die ebenfalls umstritten sind. Bei Politik und Behörden hat man zusammenfassend gesagt also keinen blassen Schimmer, woher das Umsatzwachstum im illegalen Glücksspiel kommt.

Weniger ahnungslos gibt sich indes die deutsche Glücksspielbranche. Denn Branchenvertreter und Experten haben in jüngster Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass der legale Markt oft nicht mit dem Schwarzmarkt mithalten kann. Das betrifft insbesondere die Attraktivität der Produkte. Der legale Markt werde einfach zu stark reguliert, lautet ihr klares Argument. Das Ministerium ließ in seiner Stellungnahme erkennen, dass diese Problematik teilweise auch von ihm erkannt wird. So heißt es dort:
„Nach Vorgabe […] muss ein Geldspielgerät nach […] drei Stunden eine fünfminütige Pause verbunden mit der gänzlichen Entleerung der Geldspeicher einlegen. Fun Games können in dieser Situation dazu genutzt werden, den Spieler in der Örtlichkeit zu halten […] Eine nicht erlaubte Gewinnausschüttung und Abrechnung kann dann über eine separat geführte Kasse erfolgen. Der Gewinn aus diesen Geräten kann den des genormten Gewinns in Höhe von 400 Euro pro regulärem Geldspielgerät und Stunde um ein Vielfaches übersteigen.”

Ob sich diese Tatsache nun endlich in der Politik vor allem bei Parteien, denen dieser Umstand noch nicht ganz bekannt zu sein scheint – herumspricht und dort dann entsprechende Schritte gegangen werden, ist derzeit noch unbekannt.

 

pixabay.com

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