Richterhammer auf Geldbündel lehnend

Illegales Glücksspiel: Schon wieder über 43.000 € eingeklagt!

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Veröffentlicht am
17. Okt 2023
von David

Derzeit häufen sich die Meldungen über Spieler, die ihre Verluste bei illegalen, oder ehemals illegalen Anbietern eingeklagt haben. Fast jede Woche wird berichtet, dass ein Spieler seine gesamten Verluste erstattet bekommt. Zuletzt konnte ein klagender Spieler fast eine Million Euro vor Gericht zurückfordern. Im aktuellen Fall ging es zwar um nicht ganz so viel Geld, aber dennoch gelang es einem Spieler und seiner Rechtsvertretung, die gesamten Spielverluste plus Zinsen von einem maltesischen Anbieter vor dem Landgericht Regensburg einzuklagen.

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Die Hintergründe zur Klage

Ein Spieler hatte in den Jahren 2021 und 2022 bei der Red Rhino Ltd. mehr als 43.000 Euro verspielt. Ganz ähnlich wie in den meisten vergleichbaren Fällen besaß diese zu dem Zeitpunkt jedoch noch keine gültige deutsche Lizenz. Daher kam kein rechtsgültiger Spielvertrag zustande. Zu den verlorenen 43.205 Euro kommen nun auch Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Spieler obendrauf. Außerdem muss die Red Rhino Ltd. die Anwaltskosten in Höhe von 2.162,23 Euro bezahlen und die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.

„Streitgegenständlich waren Rückzahlungsansprüche aus Internet-Glücksspiel aus dem Zeitraum vom 2. Dezember 2021 bis zum 1. August 2022. Die Beklagte betreibt eine Internetseite, auf welcher an diversen Glücksspielen teilgenommen werden kann. Diese Seite ist auch in deutscher Sprache verfügbar, aber im in Frage stehenden Zeitraum verfügte die Betreiberin nicht über eine Lizenz für das Online-Glücksspielangebot nach § 4 Glücksspielstaatvertrag“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Red Rhino Ltd. versuchte sich mit AGBs aus der Affäre zu ziehen

Seitens der Red Rhino Ltd. hat man mit einem recht klugen Trick versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Die Nutzer müssen bei der Registrierung, wie bei jedem Anbieter, den AGBs des Unternehmens zustimmen. Darin baute die Red Rhino Ltd. einen kleinen Absatz ein, in dem stand, dass sich jeder Spieler selbst vergewissern müsse, ob Online-Glücksspiel in der vom maltesischen Anbieter angebotenen Form auch erlaubt sei.

Im Gegensatz zu vergleichbaren Fällen, die auf die Gültigkeit ihrer maltesischen Lizenz pochen, hat man hier also einen etwas smarteren Weg versucht. Wohl wissend, dass kein normaler Mensch die kompletten AGBs bei einer Registrierung durchliest. Zudem behauptete die beklagte Partei, der Spieler hätte aufgrund der medialen Berichterstattung davon ausgehen müssen, dass das von ihm gespielte Angebot illegal sei. Kurz gesagt: Man versuchte die Schuld von sich selbst zum Spieler zu schieben.

„Diese Gründe hat das Gericht nicht gelten lassen. Zum einen hat sich das Landgericht Regensburg für den zu entscheidenden Sachverhalt zuständig und das deutsche Recht für anwendbar erklärt. Hauptgrund für die Verurteilung ist indes, dass die Einsätze des Klägers bei der Beklagten ohne Rechtsgrund erfolgten. Der Vertrag mit der Beklagten über die Teilnahme an Online-Glücksspielen bildet keinen tauglichen Rechtsgrund, da dessen Abschluss gegen die hier anwendbaren Vorschriften des Glücksspielstaatvertrags, wonach das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten ist, sofern keine Erlaubnis durch die zuständige Behörde erteilt wurde, verstoßen hat und daher gemäß § 134 BGB nichtig ist“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung.

Eigenen Anspruch prüfen

Solltest auch du mal größere Summen bei einem illegalen Anbieter verloren haben, ist es empfehlenswert, dich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen. Sogar, wenn der Anbieter mittlerweile, so wie Red Rhino Ltd., eine deutsche Lizenz besitzt! Wichtig ist nur, dass deine Verluste zu dem Zeitpunkt entstanden, als das Angebot noch illegal war. Mittlerweile gibt es viele spezialisierte Kanzleien, die dir dabei helfen können, deine Ansprüche durchzusetzen. Einige arbeiten sogar auf Provisionsbasis, wobei die Provision nur im Falle eines Sieges vor Gericht fällig wird.

Satur/shutterstock.com

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