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Hartes Urteil: PlayCherry Ltd. muss fast eine Millionen Euro zahlen

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Veröffentlicht am
22. Sep 2023
von David

Die Geschichte beginnt mit einem Spieler, der fast eine Million Euro beim Online-Glücksspiel verzockt hatte! Ein ziemliches Pech könnte man also sagen. Zumindest sieht es auf den ersten Blick so aus, denn mit dem nun ergangenen Urteil – das sich in eine ganze Reihe ähnlicher Urteile einreiht – hat sich das Blatt für den Spieler gewendet. Denn vor kurzem hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass die PlayCherry Ltd. den gesamten Spielverlust vollumfänglich ersetzen muss.

Denn obwohl sich der maltesische Online-Glücksspielanbieter mittlerweile im Besitz einer deutschen Lizenz befindet, besaß er besagte Lizenz zum Zeitpunkt des Verlustes, den der klagende Spieler erlitt, noch nicht. Wie in vielen ähnlichen Fällen urteilte das Gericht also, dass PlayCherry Ltd. keinen rechtsgültigen Vertrag leisten konnte, wodurch kein rechtlicher Anspruch auf die Spielverluste besteht.

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Spieler verlor fast eine Million Euro!

Der Spieler dürfte recht erleichtert über dieses Urteil sein. Immerhin hatte er in den Jahren 2015-2022, in denen er an Online-Automatenspielen und Online-Sportwetten teilgenommen hatte, fast eine Million Euro verzockt! Konkret sollen es 936.535,45 Euro gewesen sein, wie er belegen konnte.

Dabei argumentierte er ähnlich wie viele andere Kläger in vergleichbaren Fällen, dass er sich in Unkenntnis darüber befand, dass er an illegalen Spielen teilnahm, da der Anbieter glaubhaft den Eindruck von Seriosität vermittelte. Damit wurde der Kläger, wie auch viele andere Spieler nach Ansicht des Gerichtes, bewusst getäuscht, was ebenfalls dazu beiträgt, dass PlayCherry Ltd. keinen gültigen Rechtsanspruch auf die verlorenen Gelder hat.

PlayCherry Ltd. Besitzt mittlerweile eine deutsche Lizenz

Bis zum 30. Juni 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland, einschließlich Internet-Sportwetten, generell verboten. Allerdings konnten die Bundesländer Genehmigungen für Online-Sportwetten erteilen. Ab dem 1. Juli 2021 wurde mit Beschluss des Glücksspielstaatsvertrages das Verbot leicht gelockert, und die Anbieter erhielten die Möglichkeit, Lizenzen zu beantragen, um ihre Online-Glücksspiele in Deutschland legal anzubieten.

„Die Playcherry Limited verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum jedoch nicht über eine Genehmigung für das Veranstalten von Online-Glücksspielen. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner von CLLB Rechtsanwälte. Interessant dabei: Mittlerweile befindet sich die PlayCherry Ltd. im Besitz einer solchen Lizenz. Allerdings gilt diese selbstverständlich nicht rückwirkend. Für den klagenden Spieler könnte diese jedoch nun eine Art “Rückversicherung” darstellen! Denn selbst wenn das umstrittene neue Glücksspielgesetz in Malta in Kraft tritt, das darauf abzielt, Anbieter vor Schadenersatzforderungen zu schützen, könnte der Anspruch auf Druck der GGL bestand haben.

Auch mit dem Argument der Verjährung konnte sich die PlayCherry Ltd. nicht vor dem Urteil drücken. Denn der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung wurde nicht durch seine Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen beeinträchtigt, befand das LG Tübingen. Es war nicht offensichtlich, dass der Kläger von diesem Verbot wusste, und die Beklagte hatte keine gegenteiligen Informationen vorgelegt. Das Gericht stellte auch fest, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt waren, da die dreijährige Verjährungsfrist erst mit der Kenntnis des Klägers über die Illegalität des angebotenen Glücksspiels begann. Diese Kenntnis wurde erst im Juni 2022 erworben. Somit erhält der Kläger seine gesamten Spielverluste von fast einer Million Euro nun zurück, womit ihm wohl ein ordentlicher Stein vom Herzen fallen sollte.

Anton27/shutterstock.com

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