Autor
Überarbeitet am
11. Mai 2023
von David
Ende vergangener Woche wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt ein neues Spielhallengesetz beschlossen. Dieses sieht als zentrales Element einen neuen Mindestabstand für Spielotheken vor. Dieser muss einerseits zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden, andererseits allerdings auch zu anderen Spielotheken. Dennoch sind in dem Gesetz auch Ausnahmen vorgesehen.
Dabei folgt die Dreierkoalition aus CDU, SPD und FDP mit dem Gesetzesbeschluss den vorausgegangenen Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus. Besagten Empfehlungen folgend werden Spielhallen in Sachsen-Anhalt künftig die Betriebserlaubnisse versagt, wenn:
- eine Spielhalle den Mindestabstand von 200 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle unterschreitet
- eine Spielhalle den festgelegten Abstand von 200 Metern Luftlinie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen unterschreitet
- eine Spielhalle im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen steht oder zusammen mit einer weiteren Spielhalle in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht ist (Mehrfachkonzession).
Auch Ausnahmen sind vorgesehen
Trotz der allgemein recht strengen Beschränkungen einigte sich die Dreierkoalition allerdings auch auf einige Ausnahmeregelungen. So gilt der gesetzliche Mindestabstand nicht für Spiellokale, die vor dem 01.01.2020 lizenziert wurden. Weitere Ausnahmen gelten für Betriebe, die von “einer akkreditierten Prüforganisation zertifiziert” wurden.
Außerdem gibt es ebenfalls Ausnahmen für Spielotheken, deren Mitarbeiter speziell geschult wurden, oder deren Besitzer über einen Sachkundenachweis verfügen. Dieser ist mittels einer Unterrichtung mit abschließender Prüfung zu erwerben.
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Kritik von der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Das stößt naturgemäß vor allem der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sauer auf, die in Folge des Gesetzesbeschlusses harsche Kritik übte. In einer herausgegebenen Pressemitteilung bemängelte die Fraktion den ihrer Meinung nach zu geringen Spieler- und Jugendschutz.
So kritisiert der innenpolitischen Sprecher der grünen Landtagsfraktion Sebastian Striegel, dass etwa 100 Spiellokale in ganz Sachsen-Anhalt entsprechende Ausnahmegenehmigungen erhalten hätten. Diese bilden in etwa ein Drittel aller Anbieter im gesamten Bundesland. Aus seiner Sicht könne er jedoch keine Härtefälle erkennen, die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen würden. Das Gesetz ermögliche eine Verlängerung der Ausnahmen „in die Ewigkeit“ und die gesetzlich vorgesehene Reduzierung der Spielhallen erfolge somit in der Praxis nicht.
Striegel dazu:
“Stattdessen wird auf besondere Schulungen des Spielhallenpersonals und eine Zertifizierung der Spielhallen durch eine akkreditierte Prüforganisation gesetzt. Ich habe erhebliche Zweifel, dass dem Jugend- und Spielerschutz damit ausreichend Rechnung getragen wird.”
Automatenindustrie widerspricht entschlossen
Wie auch im Falle des diskutierten Werbeverbots für Glücksspielangebote widerspricht die Automatenindustrie natürlich auch hier entscheidend. Von deren Seite wird immer wieder betont, dass eine Qualitätskontrolle hinsichtlich des Spielerschutzes zielführender sei als eine Beschränkung des Angebotes.
Eine Beschränkung von Spielhallen sei in Zeiten des immer verfügbaren Online-Glücksspiels, in dem leider auch immer noch der unregulierte Schwarzmarkt boomt, nicht zielführend. Tatsächlich wäre es weit sinnvoller, wenn die heimische Politik sich mehr darauf konzentrieren würde, illegale Angebote auszuschalten, anstatt lizenzierten Anbietern das Leben schwer zu machen.
Ähnlich argumentierte auch die Automatenbranche in Mecklenburg-Vorpommern, wo kürzlich deutlich strengere Regulierungen, vor allem hinsichtlich des Mindestabstandes, beschlossen wurden. Dort hatten Betreiber in Sorge um über 600 Arbeitsplätze sogar eine Online-Petition gestartet und im Landtag eingereicht. Diese stieß jedoch nicht nur bei der grünen Landtagsfraktion auf taube Ohren, womit man einen härteren Weg ging als Sachsen-Anhalt aktuell.
www.spielbankhalle.de