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Neues zu Bet3000 – Anbieter verklagt GGL wegen Lizenzentzug

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Überarbeitet am
05. Aug 2024
von David

Erst vor kurzem wurde bekannt, dass der maltesische Anbieter IBA Entertainment Ltd. auf mysteriöse Weise von der Whitelist der GGL verschwunden war. Zu den Gründen war weder vonseiten des Anbieters noch durch die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde etwas zu hören. Auf der Website Bet3000, die von der IBA Entertainment Ltd. betrieben wird, war lediglich ” We’ll be back soon!” zu lesen.

Aber ob dieses “soon” wirklich so bald ist, darüber kann spekuliert werden. Denn langsam, aber sicher sickern Informationen über das mysteriöse Verschwinden des beliebten Anbieters durch. Und damit nicht genug. Denn wie jetzt bekannt wurde, sind die Auswirkungen, denen sich Bet3000 gegenübersieht, deutlich umfangreicher als zuerst angenommen. Deshalb hat der maltesische Anbieter über seine Rechtsvertretung eine Klage mit Eilantrag eingebracht.

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Lizenzentzug erfolgte aufgrund “Nichteinhaltung technischer Regelungen”

Inzwischen ist auch der Grund für den doch überraschenden Lizenzentzug durchgesickert. Und zwar „aufgrund des Vorwurfs der Nichteinhaltung bestimmter technischer Regelungen im Onlinevertrieb und einer damit verbundenen Unzuverlässigkeit“. Und zwar aufgrund eines technischen Problems bei der Anbindung an das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS) der GGL.

Zu dieser Anbindung sind alle lizenzierten Anbieter verpflichtet. Deshalb soll die Anbindung von Bet3000 an LUGAS nicht funktioniert haben. Prekär dabei ist allerdings, dass laut einem Rechtsvertreter der IBA Entertainment Ltd. der bemängelte technische Defekt schon seit Monaten behoben war! Seltsam ist zudem, dass sofort die Lizenz entzogen wurde. Im entsprechenden Gesetz dazu heißt es nämlich:

Verletzt ein Erlaubnisinhaber eine nach Absatz 1, Absatz 2 Satz 5 und Absatz 3 bestehende Mitteilungspflicht oder die nach § 4c Absatz 2 festgelegten Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis, kann die zuständige Behörde ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einhaltung der Pflichten auffordern.“

Das bedeutet, die GGL hätte dem maltesischen Anbieter zuerst eine Frist setzen müssen, um das Problem zu beheben. Das sei jedoch laut IBA Entertainment Ltd. nicht erfolgt, weswegen man jetzt die Klage eingereicht hat.

Über 200 Wettbüros geschlossen – 1.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr!

Ein Sprecher der IBA Entertainment Ltd. erklärte:

Am 25. Juli hat die IBA Entertainment Ltd. einen Bescheid von der GGL bekommen, dass die bundesweite Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwettangeboten mit sofortiger Wirkung widerrufen wird.“

Obwohl der maltesische Anbieter und seine Rechtsvertretung den Bescheid für rechtswidrig halten, zog man bei Bet3000 entsprechende Konsequenzen. Neben der offline gestellten Website sind auch über 200 stationäre Wettbüros, die von selbstständigen Partnern betrieben wurden, ab sofort geschlossen! Für die Partner sowie deren Mitarbeiter könnte diese Situation existenzbedrohend werden, so sind laut des Pressesprechers aktuell über 1.000 Arbeitsplätze bedroht.

Der Wettanbieter hat daher wie erwähnt eine Klage und zusätzlich einen Eilantrag inklusive einer Zwischenverfügung bei den Verwaltungsgerichten in Sachsen-Anhalt beantragt. Die Rechtsvertretung der IBA Entertainment Ltd. rechnet mit ersten Ergebnissen in wenigen Tagen bis wenigen Wochen. Bis dahin bleiben wohl aber sowohl die über 200 Wettbüros geschlossen als auch die Website von Bet3000 offline.

bet3000.de

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