Drei FIFA23 FUT Packs und Stempel mit Schriftzug "ILLEGAL"

Österreich: Schockierendes Urteil zu Lootboxen

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Veröffentlicht am
23. Aug 2023
von David

Es herrscht helle Aufregung in der Gamingbranche, durch ein womöglich wegweisendes Urteil in unserem Nachbarland Österreich! Diese hat ihren Ursprung schon Mitte März im Bereich der Videospielmärkte aufgrund einer Entscheidung des Bezirksgerichts Hermagor: Sowohl Electronic Arts (EA) als auch Sony sind verpflichtet, einem Spieler des beliebten Fußballspiels “FIFA” die Ausgaben für sogenannte “Ultimate Team”-Pakete zu erstatten, da diese gegen die Bestimmungen des Glücksspielgesetzes verstoßen. Diese Entscheidung wurde nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien als Berufungsinstanz bestätigt.

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Was die Ultimate Team Pakete sind

Die “Ultimate Team”-Pakete sind in der Praxis Lootboxen. Diese virtuellen Behälter enthalten willkürlich ausgewählte Inhalte, wie beispielsweise besonders starke Fußballspieler, die den Spielerinnen und Spielern Vorteile verschaffen sollen. Diese sind nicht nur in Österreich, sondern auch in vielen anderen Ländern stark umstritten. Gerade in unserem Nachbarland sind die Glücksspielbestimmungen extrem hart, da es dort ein gültiges, wenn auch ebenso umstrittenes Glücksspielmonopol gibt.

Nun hat das Gericht in Wien die vorherige Entscheidung des Bezirksgerichts Hermagor bestätigt, wonach diese Lootboxen den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes widersprechen. Infolgedessen sind Electronic Arts (EA) und Sony gemäß dem Urteil verpflichtet, 10.800 Euro an einen FIFA-Spieler zu zahlen. Dieser Spieler hatte mithilfe des bekannten Prozessfinanzierers Padronus und der Rechtsanwaltskanzlei Salburg auf zivilrechtlichem Weg die Rückzahlung dieser Summe eingefordert.

Besiegelt dieses Urteil das Ende der Lootboxen in Videospielen?

Wenn es nach dem Geschäftsführer von Padronus Richard Eibls geht, könnte dieses Urteil des Wiener Landesgerichts tatsächlich das Aus für Lootboxen in der derzeit bekannten Form bedeuten. Dazu gab er bekannt:

“Erstinstanzliche Gerichte orientieren sich an der Rechtsprechung der höherinstanzlichen Gerichte. Insofern ist die Signalwirkung der Gerichtsentscheidung für alle Lootboxen-Betreiber verheerend und im gesamten deutschsprachigen Raum einmalig. Das Gerichtsurteil ist inhaltlich brutal und geht mit den Lootbox-Betreibern hart ins Gericht. Es ist das Aus für Lootboxen in Österreich.”

Vertrackte österreichische Rechtssituation

Ganz so einfach dürfte sich das allerdings nicht gestalten, da die Rechtslage diesbezüglich in Österreich recht verzwickt ist. So werden Zivilfälle von Fall zu Fall entschieden, ohne dass auf vorhergehende ähnliche Urteile Bezug genommen wird.

So konnte sich EA bereits in zwei vorhergehenden Zivilprozessen gegen die Kläger durchsetzen und musste keinen Schadenersatz leisten. Sollte jedoch der Worst Case für EA eintreten und alle Gamer, die Lootboxen kauften, ähnliche Klagen einreichen, könnte das tatsächlich sehr ungemütlich bis sogar existenzbedrohend für den Spielehersteller werden!

Zähneknirschende EA wird keine weitere Berufung einlegen

Obwohl der Konzern naturgemäß wenig glücklich über das Urteil ist und glaubt, dass „sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind“, gab er in einer Mitteilung an Gamesindustry bekannt, keine weitere Berufung einzulegen. Die Konzernführung hält dieses Urteil des Landesgerichts Wien für eine „knappe Entscheidung, die über diesen Einzelfall hinaus keine weiteren rechtlichen Auswirkungen hat“.

Außerdem zeigte sich der Konzern zuversichtlich, „dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten. Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden, so auch in einem anderen Fall, der von demselben Gericht entschieden wurde“.

Eine Sammelklage gegen die Lootboxen steht bereits in der Pipeline

Der Prozessfinanzierer Patronus hat Grund zu der Annahme, dass Sony und EA “aus taktischen Gründen keine Revision” einlegten. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Oberste Gerichtshof, die nächste Stelle im Instanzenzug, nicht die Ansicht des Landesgerichts Wien teilt, läge bei „unter 10 Prozent“. Wie man jedoch auf diese mathematische Wahrscheinlichkeit käme, erklärte der Prozessfinanzierer nicht. Dennoch könnte es für EA in nächster Zeit rechtlich tatsächlich etwas ungemütlich werden. Bei Patronus meldeten sich bereits tausende Spieler, die Lootboxen erworben haben, um Schadenersatzklagen einzubringen.

„Für FIFA-Spieler und andere Lootbox-Käufer ist der Weg jetzt frei, ihre Zahlungen für illegale Lootboxen gerichtlich zurückzuholen. Wir laden alle dazu ein, sich unserem Sammelverfahren anzuschließen“, sagt Geschäftsführer Eibl dazu. Tatsächlich haben die Kläger kein Risiko, da Patronus in jedem Fall alle Verfahrenskosten übernimmt, allerdings nur im Erfolgsfall eine Provision erhält. Dadurch entsteht für Kläger selbst im ungünstigsten Fall kein finanzieller Schaden. Noch ungemütlicher könnte es werden, wenn in Deutschland und anderen Ländern ähnliche Klagen eingebracht werden. GambleBase hält euch auf dem Laufenden!

www.ea.com

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