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Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung drängt die Politik zum Handeln

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Veröffentlicht am
11. Dez 2023
von David

Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung (BgSwW) – das, wie der Name bereits verrät, ein kleines Problem mit Werbung für Sportwetten hat – wendete sich in einem aktuellen Brief an die Innenressorts der Länder. Darin wird auf eine deutliche Einschränkung der Sportwetten-Werbung gedrängt. Die Werberegelungen im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 erscheinen dem BgSwW offenbar als viel zu lasch.

Während für virtuelle Automatenspiele, Casinospiele und Poker ein Werbeverbot zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr gilt, sind Sportwetten von dieser Einschränkung ausgenommen. Das BgSwW hält diese Ausnahmen für Sportwetten angesichts des Spielsuchtrisikos, insbesondere bei Live-Wetten, für nicht nachvollziehbar und sieht da dringenden Handlungsbedarf. Damit dürfte sich das Bündnis vor allem bei der SPD viele Freunde machen, die sich derzeit als größter Gegner des legalen Glücksspiels in Deutschland positionieren.

Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung hat nämlich einen offenen Brief an die Innenressorts der Länder geschickt. Darin wiesen sie auf die – aus ihrer Sicht notwendige – Einschränkung der Sportwetten-Werbung hin. Anlass für das Schreiben war die Innenministerkonferenz, die vom 6. bis 8. Dezember in Berlin stattfand.

Die Tagesordnung der Konferenz umfasst jedoch mehr als 80 Sicherheitsthemen. Darunter fallen der aktuelle Nahostkonflikt, antisemitische Straftaten, die Migrationslage und Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Geldautomatensprengungen. Ob Glücksspielthemen oder Sportwetten überhaupt auf der Agenda standen, ist bisher unbekannt.

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Bündnis fordert ein totales Verbot für Sportwettenwerbung

In seinem offenen Brief forderte das Bündnis, dem auch der Glücksspielforscher Dr. Tobias Hayer und der Fachverband Drogen- und Suchhilfe e.V. und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. angehören, starke Einschränkungen der Werbung.

Dafür sollten erst einmal die Rahmenbedingungen für Sportwetten-Werbung an ähnlich suchtgefährdende Glücksspiele wie virtuelles Automatenspiel, Poker etc. sowie auch an andere gesundheitsgefährdende Güter, wie z. B. Tabak angepasst werden.

Darunter soll auch ein Sendeverbot für Sportwetten-Werbung im Fernsehen und Internet bis 21 Uhr sowie ein Sponsoring-Verbot für Sportwettenanbieter fallen. Sobald das umgesetzt ist, sollen aber bald weitere Einschränkungen gelten. Dann soll nämlich die Glücksspielwerbung auf die Uhrzeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr beschränkt werden. Und noch einmal kurz darauf sollen Glücksspiel- und Sportwetten-Werbungen gänzlich untersagt werden.

Für Internet, Fernsehen, Radio und Stadien solle in dieser letzten Konsequenz ein gänzliches Verbot erfolgen. Einzige Ausnahme sollen „Points of Sale“ bilden. Denn in diesen soll Glücksspiel- und Sportwetten-Werbung noch erlaubt sein. Unter diese Ausnahmen fallen dann etwa die Wettbüros selbst. Derzeit ist noch unbekannt, ob und wenn ja, wie intensiv sich die Innenministerkonferenz mit dem Brief und den Forderungen auseinandersetzten. Auch ob er auf Zustimmung traf, ist derzeit noch unbekannt.

Einer, bei dem der Brief auf jeden Fall breite Zustimmung findet, ist wahrscheinlich der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD). Dieser hat in der Hinsicht nämlich ganz ähnliche Ansichten. Doch auch dieser muss sich dafür regelmäßig Kritik anhören.

buendnis-gegen-sportwettenwerbung.de

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