Autor
Überarbeitet am
20. Dez 2023
von David
Es scheint ein ewiges Thema seit der Legalisierung des Online-Glücksspiels in Deutschland zu sein. Und die Diskussion darüber lässt einfach nicht nach. Die Rede ist von der Glücksspielwerbung. Während die Branche beschwört, dass ohne entsprechendes Werbeangebot keine Kanalisierung im legalen Markt möglich wäre, positioniert sich vor allem die SPD dagegen. An der Frontspitze dabei: Burkhard Blienert, der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung. Dieser bekommt aber immer wieder heftigen Gegenwind. Zudem gibt es auch ein “Bündnis gegen Sportwettenwerbung“, das eine ähnliche Position vertritt. Nun scheint die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wissen zu wollen, was Sache ist.
Und vor allem auch, wer in der Diskussion recht hat. Daher hat sie eine umfassende Studie zur Glücksspiel-Werbung und ihrer Bedeutung in Deutschland bzw. dem legalen Glücksspielmarkt in Auftrag gegeben. Es gab insgesamt fünf Bewerber um die begehrte Studie. Jetzt konnte sich allerdings ein Berliner Marktforschungsunternehmen durchsetzen. Der Vorteil dabei: Dieses ist absolut neutral, da seine Spezialisierung nicht auf dem Glücksspielmarkt liegt.
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Über die Evaluierung der aktuellen Werbebestimmungen
Der Name der von der GGL in Auftrag gegebenen Studie lautet: „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“. Aus insgesamt fünf Bewerbern hat sich nun das Berliner Marktforschungsunternehmen eye square GmbH durchgesetzt, wie die GGL letzte Woche mitteilte.
Am 10. August 2023 hat die GGL die betreffende Studie ausgeschrieben. Dies geschah in enger Abstimmung mit den 16 Bundesländern. Das Hauptziel der Studie besteht darin, die Auswirkungen der bestehenden Werbebestimmungen gemäß § 5 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) von 2021 zu überprüfen. Gemäß dem GlüStV ist Werbung für legale Glücksspielangebote ausdrücklich erlaubt, vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Diese Rahmenbedingungen umfassen unter anderem die folgenden Vorgaben:
- Werbung darf sich nicht an Minderjährige und vulnerable Personen richten
- Über Rundfunk und Internet darf nur zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens geworben werden
- Glücksspiele dürfen nicht so präsentiert werden, dass der Eindruck entsteht, Spieler könnten das Ergebnis beeinflussen
- An einzelne Personen adressierte Werbung darf nur nach ausdrücklicher Zustimmung versandt werden
- Unmittelbar vor und während Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen darf nicht auf dem übertragenden Kanal für Sportwetten geworben werden
Nun wurde die eye square GmbH beauftragt, innerhalb der nächsten zwei Jahre zu evaluieren, wie effektiv die aktuellen Werbebestimmungen sind und ob Verbesserungen oder härtere Restriktionen notwendig sind. Ein zentrales Untersuchungsziel ist es dabei, herauszufinden, ob die Glücksspiel-Werbung dazu beiträgt, das Ziel der Kanalisierung zu erreichen, indem sie Spieler und Interessierte in den legalen Markt lenkt.
Es soll auch überprüft werden, ob die bestehenden Regeln ausreichend verhindern, dass Werbung bei Personen, die bisher kein Interesse am Glücksspiel hatten, sowie bei vulnerablen Personen eine Anreizwirkung erzeugt.
Die Studie konzentriert sich nicht nur auf direkte Werbung und Sponsoring, sondern auch auf das, was als „werbende Berichterstattung“ bekannt ist, wobei ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Personengruppen gelegt wird. Im Rahmen dieser Untersuchung werden also, anders als im Glücksspielstaatsvertrag, auch Bonusangebote und Rabatte als Teil der Werbemaßnahmen betrachtet.
Die GGL lagert ein Streitthema aus
Es überrascht kaum, dass die GGL die Untersuchung der Glücksspielwerbung als einen separaten Teil der Gesamtevaluierung betrachtet, vor allem angesichts der aktuell immer noch sehr kontrovers geführten Debatten zu diesem Thema. In Anbetracht der Forderungen nach einem kompletten Werbeverbot im Glücksspielbereich, wie sie auch in anderen europäischen Ländern und zunehmend in Deutschland im öffentlichen Diskurs auftauchen, erscheint dieser Schritt logisch.
Mit der Wahl der eye square GmbH als Auftragnehmer hat die GGL ein Unternehmen beauftragt, das in Bezug auf dieses Thema eine neutrale Position einnehmen dürfte. Die Firma ist in der Marktforschung für diverse Branchen tätig und weist keine Spezialisierung auf den Glücksspielsektor auf.
Die Ergebnisse der Studie werden daher mit großer Spannung erwartet. Ob diese Erkenntnisse in eine mögliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags einbezogen werden, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Thanakorn.P/shutterstock.com