Mann im Anzug hält Paragrafen-Symbol in der Hand

Deutsche Automatenwirtschaft kritisiert geplante Justizreform zum Glücksspiel

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Veröffentlicht am
09. Jan 2024
von David

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gab vor Kurzem bekannt, dass er eine umfassende Justizreform plane. Diese soll auch die Streichung einiger Paragrafen zum illegalen Glücksspiel umfassen. Das hat bereits beim Richterbund für großen Unmut gesorgt. Nun kommt allerdings auch harte Kritik aus der Branche. Denn die Deutsche Automatenwirtschaft hat sich der Kritik des Richterbundes angeschlossen. In dieser Form schade diese Reform sowohl dem legalen Glücksspielmarkt als auch dem Spielerschutz in erheblichem Maße.

Gerade jetzt, wo der illegale Markt ein rasantes Wachstum verzeichne und zudem der legale Markt – durch zu harte Regulierungen – schwächer als erhofft angenommen wurde, ist die Entkriminalisierung des illegalen Glücksspielmarktes ein völlig falsches Signal. Auch eine weitere gewichtige Institution hat sich bereits zu Wort gemeldet. Die Rede ist von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die den Markt überwacht. Die Behörde brachte ebenfalls starke Bedenken über die Justizreform zum Ausdruck. Man gehe davon aus, dass die Streichung entsprechender Paragrafen im Strafgesetzbuch dazu führen würde, dass der Schwarzmarkt noch schneller wächst.

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Wird das illegale Glücksspiel verharmlost?

Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW) äußert ernsthafte Bedenken gegenüber den Plänen des Bundesjustizministers zur Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels. Sie betont, dass der Schwarzmarkt für Glücksspiel in Deutschland derzeit „in alarmierendem Tempo“ wächst. Es wird geschätzt, dass in stationären Einrichtungen jedes dritte Geldspielgerät illegal betrieben wird.

Dadurch fehlen wichtige Schutzmaßnahmen wie Spieler- und Jugendschutz, Einsatzlimits und die Überwachung durch qualifiziertes Personal. Dies führt zu einer „unerträglichen“ Wettbewerbssituation für den regulierten Markt. Die DAW sieht in den Reformplänen des Ministers eine klare Verharmlosung des illegalen Glücksspiels.

Vorstandssprecher Georg Stecker sagt dazu:
„Die Pläne des Bundesjustizministeriums gehen in die falsche Richtung. Wir brauchen ein entschiedenes Vorgehen gegen den illegalen Glückspielmarkt mit wirksamen Mitteln. Dazu gehören auch die §§ 284 bis 287 StGB in ihrer derzeit geltenden Fassung. Und wir brauchen dringend eine gute Regulierung, die die legalen Anbieter stärkt. Denn die Illegalität wird vor allem durch ein ausreichend verfügbares und bedürfnisorientiertes, konkurrenzfähiges Angebot der legalen Glücksspielunternehmen wirksam bekämpft.“

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, zuständig für die Regulierung des legalen und die Bekämpfung des illegalen Glücksspielmarktes, äußert sich in einem ähnlichen Tenor. Die Behörde betont, dass sie alle verfügbaren rechtsstaatlichen Mittel nutzen können muss, wobei die Strafverfolgung ein wesentliches Instrument darstellt.

Besonders bei der Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels sei das Verwaltungsrecht nicht ausreichend, da viele illegale Anbieter ihren Sitz im Ausland haben. Ein Paradebeispiel dafür ist die Mittelmeerinsel Malta. Viele Anbieter haben dort ihren Sitz. Mit sonnigen Auswirkungen auf die Wirtschaft des Inselstaates. Das hat dazu geführt, dass die maltesische Regierung ein eigenes Gesetz eingeführt hat. Mit diesem will man offenbar den Wirtschaftsmotor schützen, denn es besagt, dass deutsche Urteile auf der Insel nicht mehr vollstreckt werden. Spieler können daher keine Schadenersatzforderungsansprüche mehr geltend machen.

Illegaler Glücksspielmarkt und organisierte Kriminalität sind eng miteinander verknüpft

Verschiedene Akteure aus dem Bereich des Glücksspiels haben sich bereits geäußert. Neben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auch der Deutsche Richterbund (DRB). In seiner Stellungnahme ist der DRB der Meinung, dass die Pläne des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) über das eigentliche Ziel hinausschießen. Die gegenwärtige Gesetzgebung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) diene nicht nur der Verhinderung von Manipulationen bei Glücksspielen, sondern auch der Suchtprävention und dem Jugendschutz.

Zusätzlich weist der DRB darauf hin, dass das illegale Glücksspiel „einen spezifischen Deliktsbereich der Organisierten Kriminalität“ darstellt und eine wesentliche Einnahmequelle für kriminelle Organisationen ist. Bis jetzt hat der zuständige Minister noch keine öffentliche Stellungnahme zur zunehmenden Kritik an seinen Reformplänen abgegeben.

vegefox.com/stock.adobe.com

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