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Veröffentlicht am
28. Feb 2024
von David
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat sich erneut gegen die geplante Justizreform des Justizministers Dr. Marco Buschman (FDP) gestellt. Dieser gab vor einiger Zeit bekannt, eine weitreichende Reform in Bezug auf die für das Glücksspiel relevanten Paragrafen auf den Weg bringen zu wollen. Allerdings stößt dieses Vorhaben auf breite Kritik sowohl aus der Branche als auch aus der Justiz. So sprach sich auch der deutsche Richterbund klar gegen diese Reform aus.
Denn eine Folge dieser könnte sein, dass der Straftatbestand des illegalen Glücksspiels wegfällt oder stark abgemildert wird. Das würde die Verfolgung Krimineller laut GGL erheblich erschweren. Dem stellte sich die GGL bereits einmal direkt nach Bekanntwerden der Pläne entgegen. Am 22. Februar bekräftigte dies der GGL-Vorstand Ronald Benter auf dem LOTTO-Talk im Fernsehturm Berlin, indem sich verschiedene Vertreter aus Politik, Wissenschaft und der Glücksspielbranche trafen.
Dort sagte Benter:
Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Reform durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Die Möglichkeit der Strafverfolgung im Ausland wird einen abschreckenden Effekt auf illegale Anbieter im Ausland entfalten.
Benter verwies auf die Diskussion über die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Er meinte, dass eine klare Stellungnahme des Bundesjustizministeriums diese Frage klären könnte. Zudem teilte er mit, dass er den Bundesjustizminister in einem Brief dazu aufgefordert habe eine genauere Auslegung hinsichtlich der internationalen Anbieter zu erteilen. Der Bundesjustizminister Dr. Buschmann erklärte seinerseits vor einigen Monaten, das Ziel der Reform wäre lediglich eine Entkriminalisierung der Spieler. Für den Kampf gegen den Schwarzmarkt sähe er die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag ausreichend.
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GGL befürchtet, dass das illegale Glücksspiel nicht mehr ausreichend bekämpft werden kann
Das sieht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ihrerseits ganz anders. Benter betonte, dass die Reform des Strafrechts für die GGL den Verlust wichtiger Werkzeuge im Kampf gegen illegales Glücksspiel bedeuten würde. Bislang konnte die Behörde bei Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die Abschaffung des § 284 StGB würde der Behörde diese Möglichkeit nehmen, was den illegalen Glücksspielanbietern zugutekäme.
Während der Veranstaltung hob Benter zudem die Erfolge der GGL hervor. Er äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass es der Behörde gelungen ist, in kurzer Zeit ein kompetentes Team aufzubauen, das über das notwendige Fachwissen verfügt, um seine Ziele effektiv zu erreichen.
Doch in der Strafrechtsreform sieht der GGL-Vorstand nicht nur eine Schwächung bei der Verfolgung illegaler Glücksspielanbieter, sondern auch gravierende Nachteile im Kampf gegen Geldwäsche. Die Entfernung des entsprechenden Paragraphen könnte zu einer Gesetzeslücke führen, die einen wesentlichen Teil der Geldwäscheaktivitäten entkriminalisieren würde. Die geplante Reform ist also zu Recht mehr als umstritten. Ob der Bundesjustizminister Dr. Buschman hier einlenken wird, oder ob die gefürchtete Reform tatsächlich kommt, steht derzeit noch in den Sternen. Auf jeden Fall berichten wir dir auf GambleBase über alle neuen Entwicklungen in dem Fall.
Quellenangaben
www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/332-ueberdenken-der-strafrechtsnovelle-gefordert-ggl-vorstand-appelliert-beim-lotto-talk-in-berlin-an-bundesjustizministerium
www.gamesundbusiness.de/gluecksspiel-im-strafgesetz-appell-der-ggl-an-bundesjustizministerium
Lotto Niedersachsen, Seeger/Sendel