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Gerichtsurteile zur Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder

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Überarbeitet am
30. Jun 2023
von David

Laut eigener Angabe sieht sich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) einer regelrechten Klagewelle ausgesetzt. Besonders überraschend, dass sich die Behörde nicht nur Freunde macht, ist das nicht. Erst vor kurzem gab die GGL bekannt, hunderte Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag aufgedeckt und geahndet zu haben. Die klagenden Parteien sind aber ironischerweise selbst in den meisten Fällen dem illegalen Schwarzmarkt zuzurechnen!

Klagen gegen die GGL werden in den meisten Fällen abgewiesen

Die Klagen gegen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder werden mehrheitlich im Eilrechtsschutzverfahren eingebracht. Im Kern richten sich diese in den meisten Fällen gegen die Inhalts- und Nebenbestimmungen zum Spielerschutz bei erteilten Lizenzen, oder sogar gegen einen negativen Lizenzantrag.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat nun jedoch in fünf Verfahren eindeutig zugunsten der GGL und somit gegen die Anbieter entschieden! Somit wurden die von der GGL gesetzten Bedingungen praktisch durchwegs bestätigt. Das OVG hielt insbesondere die Verbote von Dauerwerbesendungen, der Werbung für unentgeltliche Online-Casino-Spiele und virtuelle Automatenspiele, von Influencer-Marketing, der Werbung durch Streamer sowie der Affiliate-Werbung mit Partnern, die auch für illegales Glücksspiel werben, für zulässig.

„Wie im Bereich des legalen Glücksspiels verzeichnet die GGL auch bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Erfolge. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte in einem Eilrechtsschutzverfahren die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung der GGL gegen einen Anbieter von unerlaubtem Glücksspiel im Internet. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist öffentliches Glücksspiel in Deutschland ohne Erlaubnis verboten und kann untersagt werden. Der Erlaubnisvorbehalt ist mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar, weil er den unionsrechtlich legitimen Zielen des Jugend- und Spielerschutzes sowie der Kriminalbekämpfung dient.“

So heißt es in der Pressemitteilung der GGL. Beschlüsse und Urteile des Oberverwaltungsgerichts sind nicht mehr anfechtbar, da dieses die höchste Instanz in diesen Fällen darstellt. Vonseiten der GGL werden die Urteile als starkes Signal für die Belange des Spieler- und Jugendschutzes bezeichnet. Damit dürften diese Urteile zudem auch wegweisend für verschiedene andere Klagen gegen die GGL sein.

www.gluecksspiel-behoerde.de/de/

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